Gut zwei Millionen Putenküken werden jedes Jahr in Österreich eingestallt. Die Menge an Fleisch, die später daraus gewonnen wird, deckt den Bedarf der heimischen Konsumentinnen und Konsumenten bei Weitem nicht. Zu 48 Prozent versorgte sich Österreich im Jahr 2018 selbst mit Putenfleisch (siehe Grüner Bericht 2019, Tabelle 1.5.16). Vor allem im Außer-Haus-Konsum landet kaum heimisches Putenfleisch am Teller.
Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für gesetzliche Tierschutzrichtlinien einzusetzen, die einen tierwohlgerechten Mindeststandard bei der Haltung von Puten (Truthühnern) einführen, der dem österreichischen Standard entspricht.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch
Kollginnen und Kollegen
betreffend Aufnahme detaillierter Haltungsbestimmungen für Wachteln in die 1. Tierhaltungsverordnung
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 18, Antrag der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Tötung von männlichen Eintagsküken, (946/A(E)
Auf Grundlage des Tierschutzgesetzes regelt die 1. Tierhaltungsverordnung die Mindestanforderungen für die Haltung von Nutztieren.
Mit der Novellierung der 1. Tierhaltungsverordnung im Jahr 2017 wurden Japanwachteln unter den Begriff „Hausgeflügel“ in Anlage 6 aufgenommen, um dem wachsende Interesse an Fleisch und Eiern dieser Tiere auch aus Tierschutzperspektive gerecht zu werden.
Im Bereich des Vollzugs der 1. Tierhaltungsverordnung, der den Ländern obliegt, hat sich jedoch herausgestellt, dass die getroffene Änderung der Verordnung nicht ausreicht, um diese Tiere unter einen entsprechenden Schutz zu stellen, da die Erwartungshaltung, dass ein Wachtel-Nutztierbetrieb selbstverständlich zusätzlich die Empfehlungen des Tierschutzrates zur Legewachtelhaltung, die in den Amtlichen Veterinärnachrichten veröffentlicht wurde, berücksichtigen wird, nicht in jedem Fall eingetreten ist.
Um diesen Tieren als Nutztieren einen ausreichenden Schutz zu geben, sind daher detaillierte Regelung zu Aufzucht und Haltung in der 1. Tierhaltungsverordnung aufzunehmen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
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