anspruch. Und circa 53 Prozent, also circa 1 500 Personen, haben Pflegekarenz aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber in Anspruch genommen. In Summe haben wir in Österreich 7,8 Millionen Euro staatlicher Finanzierung für das Pflegekarenzgeld aufgewendet.
Wir beschließen jetzt mit großer Mehrheit oder vielleicht sogar einstimmig diesen gesetzlichen Anspruch. Das ist ein kleines Mosaiksteinchen in den vielen Bereichen, die wir verbessern müssen, damit Pflege zu Hause und im Allgemeinen besser wird. Seitens der Volkspartei haben wir einige Vorschläge für die nächste Legislaturperiode gemacht, unter anderem auch den Pflege-daheim-Bonus, den wir einführen wollen.
In diesem Sinne hoffe ich auf breite Zustimmung und danke zur späten Stunde für dieses neue Gesetz. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Rossmann: Das ist zu wenig!)
0.23
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Muchitsch. – Bitte.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frauen Bundesministerinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der SPÖ ist das Thema Pflege immer ein sehr wichtiges Anliegen, ein Herzensanliegen, und alle Maßnahmen und Verbesserungen im Bereich der Pflege tragen eindeutig eine rote Handschrift.
Warum? – Ich erwähne einige Meilensteine zur Erinnerung: Mit 1. Juli 1993 ist das Pflegegeld eingeführt worden. 2009 haben wir die Übernahme von Beiträgen zur Krankenversicherung und im Bereich von Pensionszeiten für pflegende Angehörige beschlossen. 2011 haben wir den Pflegefonds eingeführt. 2018 haben wir den Pflegeregress bei der Pflege in Pflegeheimen abgeschafft. Das alles waren Maßnahmen unter einer SPÖ-geführten Bundesregierung und unter einem SPÖ-Sozialminister.
Umso wichtiger war es für uns, diese Zeit des freien Spiels der Kräfte im Parlament zu nutzen und diesen Antrag einzubringen, weil wir davon überzeugt waren, dass es ohne Kurz und Strache möglich sein wird, eine Mehrheit dafür zu finden, endlich auch einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit zustande zu bringen. Ich bedanke mich bei allen politischen Vertretern für die sehr sachlichen und konstruktiven Gespräche, und es wird heute ein einstimmiger Beschluss gefasst werden.
Ich darf dazu einen Abänderungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch, Gödl, Belakowitsch und
Holzinger-Vogtenhuber einbringen und ihn vom Inhalt her ergänzend zu den
Ausführungen des Abgeordneten Gödl noch einmal ganz kurz
erläutern. Der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit bis zu
vier Wochen soll mit 1.1.
2020 für pflegende Angehörige in Betrieben ab fünf
Beschäftigten eingeführt werden, die ersten zwei Wochen im Anlassfall
ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Gibt es in den ersten zwei Wochen kein
Zustandekommen einer Vereinbarung, wird der Rechtsanspruch auf zwei
weitere Wochen ausgedehnt. Diese Pflegekarenz und Pflegeteilzeit kann
natürlich auch durch Vereinbarung über die vier Wochen hinaus
ausgeweitet werden. Das Entgelt ist ein Pflegekarenzgeld in der Höhe des
Arbeitslosengeldes, das beim Sozialministerium zu beantragen ist. Der Nachweis
über die Pflegenotwendigkeit ist beizubringen.
*****
Das ist ein wichtiger Schritt, ein Meilenstein im Bereich der Pflege. Sie wissen, wir als SPÖ haben da, was die Finanzierung betrifft, mit einem Pflegegarantiefonds ganz klare Konzepte vorgelegt, mit Pflegeservicestellen für Auskünfte zur Betreuung vom Anlassfall beginnend bis zum Abschluss der Pflege. Das sind sehr wichtige Maßnahmen, und
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