Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 348

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anspruch. Und circa 53 Prozent, also circa 1 500 Personen, haben Pflegekarenz auf­grund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber in Anspruch genommen. In Summe ha­ben wir in Österreich 7,8 Millionen Euro staatlicher Finanzierung für das Pflegekarenz­geld aufgewendet.

Wir beschließen jetzt mit großer Mehrheit oder vielleicht sogar einstimmig diesen ge­setzlichen Anspruch. Das ist ein kleines Mosaiksteinchen in den vielen Bereichen, die wir verbessern müssen, damit Pflege zu Hause und im Allgemeinen besser wird. Sei­tens der Volkspartei haben wir einige Vorschläge für die nächste Legislaturperiode ge­macht, unter anderem auch den Pflege-daheim-Bonus, den wir einführen wollen.

In diesem Sinne hoffe ich auf breite Zustimmung und danke zur späten Stunde für die­ses neue Gesetz. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Rossmann: Das ist zu wenig!)

0.23


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Muchitsch. – Bitte.


0.23.54

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frauen Bundesministerinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der SPÖ ist das Thema Pflege immer ein sehr wichtiges Anliegen, ein Herzensanliegen, und alle Maßnahmen und Verbesserungen im Bereich der Pflege tragen eindeutig eine rote Handschrift.

Warum? – Ich erwähne einige Meilensteine zur Erinnerung: Mit 1. Juli 1993 ist das Pflegegeld eingeführt worden. 2009 haben wir die Übernahme von Beiträgen zur Kran­kenversicherung und im Bereich von Pensionszeiten für pflegende Angehörige be­schlossen. 2011 haben wir den Pflegefonds eingeführt. 2018 haben wir den Pflege­regress bei der Pflege in Pflegeheimen abgeschafft. Das alles waren Maßnahmen un­ter einer SPÖ-geführten Bundesregierung und unter einem SPÖ-Sozialminister.

Umso wichtiger war es für uns, diese Zeit des freien Spiels der Kräfte im Parlament zu nutzen und diesen Antrag einzubringen, weil wir davon überzeugt waren, dass es ohne Kurz und Strache möglich sein wird, eine Mehrheit dafür zu finden, endlich auch einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit zustande zu bringen. Ich bedanke mich bei allen politischen Vertretern für die sehr sachlichen und konstruktiven Gesprä­che, und es wird heute ein einstimmiger Beschluss gefasst werden.

Ich darf dazu einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Gödl, Belako­witsch und Holzinger-Vogtenhuber einbringen und ihn vom Inhalt her ergänzend zu den Ausführungen des Abgeordneten Gödl noch einmal ganz kurz erläutern. Der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit bis zu vier Wochen soll mit 1.1.
2020 für pflegende Angehörige in Betrieben ab fünf Beschäftigten eingeführt werden, die ersten zwei Wochen im Anlassfall ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Gibt es in den ersten zwei Wochen kein Zustandekommen einer Vereinbarung, wird der Rechts­anspruch auf zwei weitere Wochen ausgedehnt. Diese Pflegekarenz und Pflegeteilzeit kann natürlich auch durch Vereinbarung über die vier Wochen hinaus ausgeweitet werden. Das Entgelt ist ein Pflegekarenzgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes, das beim Sozialministerium zu beantragen ist. Der Nachweis über die Pflegenotwendigkeit ist beizubringen.

*****

Das ist ein wichtiger Schritt, ein Meilenstein im Bereich der Pflege. Sie wissen, wir als SPÖ haben da, was die Finanzierung betrifft, mit einem Pflegegarantiefonds ganz klare Konzepte vorgelegt, mit Pflegeservicestellen für Auskünfte zur Betreuung vom Anlass­fall beginnend bis zum Abschluss der Pflege. Das sind sehr wichtige Maßnahmen, und


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