Bundesgesetz vom 6. Feber 1968 über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, Änderung (163/A)

Status

Budgetausschuss: auf Tagesordnung in der 22. Sitzung des Ausschusses
In der Sitzung vom 22. März 2021 vertagt.

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Selbständiger Antrag

Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz vom 6. Feber 1968 über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken geändert wird

Parlamentskorrespondenz

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