Erweiterung der ex lege Berechtigung zum Führen von Blaulicht auch auf Kommando- und Mannschaftsfahrzeugen der Feuerwehren (26/E)

Entschließung

Entschließung des Nationalrates vom 22. April 2020 betreffend Erweiterung der ex lege Berechtigung zum Führen von Blaulicht auch auf Kommando- und Mannschaftsfahrzeugen der Feuerwehren