Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Geldwäschenovelle 2019)
Kurzinformation
Ziel
- Die Geldwäschenovelle 2019 soll die Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung im Rahmen der Strategien zur Bewältigung dieser Bedrohung verhindern.
Inhalt
- Das Vorhandensein von Strohmännern soll ein Entziehungsgrund hinsichtlich der Gewerbeberechtigung sein bzw. soll bei juristischen Personen der Gewerbetreibenden/dem Gewerbetreibenden die Entfernung einer solchen Person binnen festzusetzender Frist aufgetragen werden können; erfolgt dies nicht innerhalb dieser Frist, soll die Gewerbeberechtigung auch bei juristischen Personen zu entziehen sein.
- Personen, die mit Kunstwerken handeln oder beim Handel mit Kunstwerken als Vermittler tätig werden, einschließlich Kunstgalerien und Auktionshäuser, bzw. Freihäfen zusätzlich auch dann, wenn diese Kunstwerke lagern, sollen in die Verpflichtungen einbezogen werden, sofern sich der Wert einer Transaktion oder einer Reihe verbundener Transaktionen auf 10.000 Euro oder mehr beläuft.
- Einführung der Verpflichtung der Behörden zur Gewährleistung eines sicheren Informationsweges für Mitteilungen an Behörden betreffend Übertretungen der Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zum Schutz derjenigen, die solche Verstöße an die Behörde melden.
- Einführung einer Verpflichtung der Gewerbetreibenden zur Prüfung von neu aufzunehmenden Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern im Hinblick auf ihre Eignung im Hinblick auf Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
- Neuaufnahme der Möglichkeiten zu elektronischer Identifizierung entsprechend dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz.
Redaktion: oesterreich.gv.at