Gesundheitstelematikgesetz 2012, Bundesgesetz BGBl. I Nr. 37/2018, Änderung (9/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 und das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 37/2018 geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Optimierung der Impfversorgung der Bevölkerung
  • Verfügbarkeit digitaler Impfinformationen für die Steuerung des öffentlichen Gesundheitswesens
  • Optimierung von ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) und generische Weiterentwicklung der zentralen ELGA-Infrastruktur für eHealth-Anwendungen

Inhalt

  • Schaffung der Rechtsgrundlagen für die eHealth-Anwendung "Elektronischer Impfpass"
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Evaluierung von Verweisregister-Metadaten sowie Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten von zentralen ELGA-Komponenten für eHealth-Anwendungen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

In Umsetzung dieser Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens wird der Elektronische Impfpass in dem zwischen Bund, Ländern und Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger abgeschlossenen Zielsteuerungsvertrag auf Bundesebene, Zielsteuerung-Gesundheit, für die Jahre 2017 bis 2021 mehrfach als Maßnahme zur Erreichung strategischer Ziele genannt: Zum einen soll die Optimierung des Angebotes, der Akzeptanz und der Abwicklung von Kinder- und Jugendimpfungen unter Nutzung eines Elektronischen Impfpasses dem Ziel einer Stärkung der ambulanten Versorgung bei gleichzeitiger Entlastung des akutstationären Bereichs und Optimierung des Ressourceneinsatzes dienen. Zum anderen sollen die Koordination, Konzeption und Umsetzung eines Elektronischen Impfpasses unter Weiterentwicklung der ELGA-Infrastruktur für derartige eHealth-Anwendungen der Sicherstellung der Zufriedenheit der Bevölkerung durch Optimierung der Versorgungs- und Behandlungsprozesse dienen. Darüber hinaus wird die zentrale und vollständige Datenerfassung mittels eines Elektronischen Impfpasses als Voraussetzung für die Erreichung des operativen Ziels einer Optimierung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen genannt. Mit Beschluss wurden schließlich die Ausgestaltung und Finanzierung des Pilotprojekts Elektronischer Impfpass als eHealth-Anwendung festgelegt. Vor diesem Hintergrund soll mit dem vorliegenden Entwurf die Rechtsgrundlage für die eHealth-Anwendung Elektronischer Impfpass (eImpfpass) geschaffen werden.

Die Verwendung des Elektronischen Impfpasses liegt im erheblichen öffentlichen Interesse, welches sich insbesondere ergibt aus:

  • der Optimierung der Impfversorgung der Bevölkerung, vor allem durch eine einheitliche, flächendeckende und lückenlose digitale Impfdokumentation sowie eine verbesserte, schnellere Verfügbarkeit von Impfinformationen, die Steigerung der Prozess- und Ergebnisqualität von Impfungen und die Wirksamkeit von öffentlichen Impfprogrammen, die Erhöhung der Durchimpfungsraten sowie die Erhöhung der Arzneimittel- und Patientinnensicherheit/Patientensicherheit;
  • der Verfügbarkeit digitaler Impfinformationen für die Steuerung des öffentlichen Gesundheitswesens, vor allem zur Bestimmung von Impfstatus und Durchimpfungsraten sowie des daraus ableitbaren Handlungsbedarfs, Verbesserung der Reaktionsmöglichkeiten auf Ausbrüche von durch Impfungen vermeidbaren Krankheiten, Einhaltung von Verpflichtungen zur Verfolgung internationaler Eliminations- und Eradikationsziele;
  • der Reduktion von Aufwänden für Bürgerinnen/Bürger, Gesundheitsdiensteanbieter und das Gesundheitssystem.

Über den Elektronischen Impfpass hinaus sollen mit dem vorliegenden Entwurf die Nutzungsmöglichkeiten von zentralen ELGA-Komponenten für eHealth-Anwendungen erweitert sowie eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Evaluierung von Verweisregister-Metadaten geschaffen werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 06.12.2019

Übermittelt von

Mag. Dr. Brigitte Zarfl (A)

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