Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG K 2013 (37/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Emissionen aus Dampfkesselanlagen (Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG K 2013) geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Einheitliche Standards im Hinblick auf die Schadstoffemissionen aus Kesselanlagen in die Luft
  • Verwaltungsvereinfachung

Inhalt

  • Die Emissionsgrenzwerte der EU-Richtlinie zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (MCPD) und der Feuerungsanlagen-Verordnung (FAV) wurden in Form einer Neuerlassung der FAV 2019 zusammengeführt. Durch die Novelle zum Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K 2013) soll auf diese zusammengeführten Emissionsgrenzwerte der FAV 2019 verwiesen und der sonstige aufgrund der MCPD gegebene Novellierungsbedarf zum EG-K 2013 umgesetzt werden.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Novelle soll zwei legistischen Vorhaben dienen. Zum einen soll die MCPD umgesetzt werden. Zum anderen soll das Schreiben der Europäischen Kommission betreffend die Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) Berücksichtigung finden. Bei der vorliegenden Novelle wurde auch auf eine möglichst gute Abstimmung mit der FAV 2019 geachtet.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 10.07.2020

Übermittelt von

Dr. Margarete Schramböck (V)

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

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