Düngemittelgesetz 2020 – DMG 2020 (44/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über den Verkehr mit Düngemitteln und sonstigen Düngeprodukten (Düngemittelgesetz 2020 – DMG 2020)

Kurzinformation

Ziele

  • Sicherstellung eines gemeinschaftsrechtskonformen funktionierenden Marktes mit Düngeprodukten
  • Aufrechterhaltung des Schutzes von Mensch, Tier, des Bodens und der Umwelt

Inhalt

  • Anpassung der innerstaatlichen Regelungen an das Gemeinschaftsrecht durch Einrichtung einer notifizierende Behörde und einer notifizierten Stelle samt Verfahrensregelung unter Berücksichtigung der allgemeinen Verwaltungsvorschriften.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit den EU-düngerechtlichen Bestimmungen und dem Entwurf für die Neufassung des österreichischen Düngemittelgesetzes wird das Ziel verfolgt, einen funktionierenden Markt mit Düngeprodukten sicherzustellen. Im Rahmen dieser Regelungen werden ebenso Gemeinwohlziele verfolgt, die auf den Schutz von Mensch und Tier sowie des Bodens und der Umwelt abstellen.

Der Entwurf für ein Düngemittelgesetz 2020 regelt die Zulassung, das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung und die Kontrolle von Düngemitteln und sonstigen Düngeprodukten. Die amtliche Kontrolle dieser Produkte wird in Österreich bei industriellen und gewerblichen Herstellungsbetrieben sowie Händlern durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit durchgeführt.

Der Entwurf stellt im Wesentlichen systematisch erforderliche Anpassungen des bisherigen Düngemittelrechts an Vorgaben des EU-Rechts dar, insbesondere soll normiert werden, dass die schon bisher für den Vollzug des Düngemittelgesetzes zuständige Behörde (Bundesamt für Ernährungssicherheit) formell als "notifizierte Stelle" und die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus als "notifizierende Behörde" gemäß der EU-Düngemittel-Verordnung eingerichtet werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 26.08.2020

Übermittelt von

Elisabeth Köstinger (V)

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

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