Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz und das Passgesetz 1992 geändert werden
Kurzinformation
Ziele
-
Berücksichtigung der technischen Weiterentwicklungen in Hinblick auf eine vereinfachte smartphonebasierte Verwendung des E-ID (Elektronischen Identitätsnachweis)
-
Steigerung der Datenqualität und Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten des E-ID
-
Erleichterung der gesicherten Identitätsfeststellung durch Behörden und ordentliche Gerichte
- Optimierung der Verwendung vorhandener Daten für die Beantragung von Reisedokumenten
Inhalt
-
sicherheitstechnisch gleichwertige Umsetzung für die vereinfachte smartphone-basierte Verwendung des E-ID
-
Zulässigkeit der Verwendung von Attributen aus dem Identitätsdokumentenregister sowie aus Registern von Verantwortlichen des privaten Bereichs über das System des E-ID und Bereitstellung dieser Daten an Dritte
-
ausdrückliche Anforderung, dass zum Zweck der eindeutigen Identifizierung der betroffenen Person im Zuge der Registrierung zum E-ID (sofern nicht bereits vorhanden) ein Lichtbild beizubringen ist
-
zur Kenntnis gelangte Änderungen zu Eintragungsdaten im Ergänzungsregister sollen von bestimmten Behörden und Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs direkt dem Ergänzungsregister gemeldet werden
-
Zulässigkeit der Weiterverwendung im Zuge des Pilotbetriebs ausgestellten E-IDs und Verarbeitung der zugehörigen Registrierungsdaten auch über den Zeitraum des Pilotbetriebs hinaus
-
Ermächtigung von Behörden und ordentlichen Gerichten zur Abfrage des Identitätsdokumentenregisters zum Zwecke einer einfachen, raschen und gesicherten Identitätsfeststellung
-
Ermöglichung der Weiterverwendung von Daten, die im Zuge der Registrierung eines E-ID oder der Aufnahme eines Lichtbilds für die e-card verarbeitet wurden, für die Ausstellung von Reisedokumenten
Redaktion: oesterreich.gv.at