Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz u.a., Änderung (136/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • EU-Anpassungen für VO-Fahrzeuge
  • Angleichungen für sonstige Fahrzeuge
  • Modernisierung der Lenkzeitaufzeichnungen

Inhalt

  • Die Erweiterung des Geltungsbereichs beider Verordnungen durch die Absenkung des Mindestgewichts von LKWs von 3,5 t auf 2,5 t ab 1. Juli 2026
  • Das Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen sowie die Verpflichtung zur Planung dieser regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten, um diese mindestens einmal monatlich daheim verbringen zu können
  • Neue Abweichungsmöglichkeiten von den Lenkzeiten, im Zusammenhang mit dem Heimfahren zur Absolvierung der wöchentlichen Ruhezeit, die auch aufgezeichnet werden müssen
  • Angleichung der Regelungen für die sonstigen Fahrzeuge an den Inhalt der Verordnungen
  • Die Verlängerung der Mitführpflicht für Lenkeraufzeichnungen ab 31. Dezember 2024
  • Die Ersetzung des persönlichen Fahrtenbuchs durch das Lenkprotokoll
  • Schaffung der Möglichkeit der Aufzeichnungen von Lenkzeiten am digitalen Kontrollgerät auch bei jugendlichen Berufskraftfahrerinnen/Berufskraftfahrern

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Am 31. Juli 2020 wurde das so genannte "Mobilitätspaket" im EU-Amtsblatt kundgemacht. Legistische Begleitmaßnahmen sind erforderlich. Die wichtigsten neuen Bestimmungen sind:
  • Die Erweiterung des Geltungsbereichs beider Verordnungen ab 1. Juli 2026. Diese gelten dann auf bestimmten Strecken für LKW bereits ab einer Höchstmasse von mehr als 2,5 t statt bisher 3,5 t. Die dafür notwendigen Anpassungen in den Definitionen des Arbeitszeitgesetzes (AZG) werden bereits jetzt vorgenommen.
  • Das Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen sowie die Verpflichtung zur Planung dieser regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten, um diese mindestens einmal monatlich daheim verbringen zu können.
  • Neue Abweichungsmöglichkeiten von den Lenkzeiten, im Zusammenhang mit dem Heimfahren zur Absolvierung der wöchentlichen Ruhezeit, die auch aufgezeichnet werden müssen.
  • Die Verlängerung der Mitführpflicht für Lenkeraufzeichnungen ab 31. Dezember 2024.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 05.07.2021

Themen

Übermittelt von

Mag. Dr. Martin Kocher (V)

Bundesministerium für Arbeit

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