Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MoRUG (169/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MoRUG)

Kurzinformation

Ziele

  • Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, ABl. Nr. L 95 vom 21.4.1993 S. 29 (in der Folge: Klausel-Richtlinie);
  • Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG und der Richtlinie 1999/44/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG und der Richtlinie 97/7/EG, ABl. Nr. L 304 vom 22.11.2011 S. 64 (in der Folge: Verbraucherrechte-Richtlinie).
  • Die neuen Vorgaben der Klausel-Richtlinie werden im Konsumentenschutzgesetz, die neuen Vorgaben der Verbraucherrechte-Richtlinie teilweise im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und teilweise im Konsumentenschutzgesetz umgesetzt.

Inhalt

  • Anpassungen an Verträge über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen: Der Entwurf enthält terminologische und inhaltliche Harmonisierungen mit der Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ABl. Nr. L 136 vom 22.5.2019 S. 1, die im Verbrauchergewährleistungsrecht umgesetzt wird.
  • Änderungen bei den Informationspflichten des Unternehmers: Im Anwendungsbereich des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes hat der Unternehmer in Hinkunft darüber zu informieren, wenn der Preis auf der Grundlage einer automatisierten Entscheidungsfindung personalisiert worden ist. Darüber hinaus wurden die Informationspflichten an die technologische Entwicklung angepasst (Entfall der Angabe eine Faxnummer).
  • Transparenzpflichten für Online-Marktplätze: Die Verbraucherrechte-Richtlinie sieht neue Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen vor, die im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz umgesetzt werden.
  • Änderungen beim Rücktrittsrecht: Der Entwurf enthält Modifikationen bei den Ausnahmen vom Rücktrittsrecht in Fällen, in denen auf Wunsch der Verbraucherin/des Verbrauchers noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen wurde. Darüber hinaus sind Erweiterungen des Rücktrittsrechts im Zusammenhang mit aggressiven oder irreführenden Vermarktungs- und Verkaufspraktiken vorgesehen.
  • Sanktionen: Der Entwurf sieht vor, dass bei der Ergreifung von Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen von koordinierten Aktionen nach der Verordnung (EU) 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004, ABl. Nr. L 345 vom 27.12.2017 S. 1, zur Ahndung weitverbreiteter Verstöße oder weitverbreiteter Verstöße mit Unionsdimension auch Geldstrafen mit sehr hohem Strafrahmen verhängt werden können.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Es handelt sich dabei – hier wiederum nur mit den gängigen Kurzbezeichnungen aufgelistet – um die „Klausel-Richtlinie“, die „Preisangabenrichtlinie“, die „UnlautereGeschäftspraktiken-Richtlinie“ (auch „UGP-Richtlinie“) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“. Die erst- und die letztgenannte dieser geänderten Richtlinien gehören zum Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz; die Umsetzungsbestimmungen dazu finden sich im Konsumentenschutzgesetz und im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz. Mit dem hier entworfenen Gesetz sollen die durch die Modernisierungsrichtlinie herbeigeführten Änderungen in diesen beiden Richtlinien, also in der Klausel-Richtlinie und in der VerbraucherrechteRichtlinie, umgesetzt werden. Entsprechend dieser Zielsetzung wird die vorgeschlagene Vorschrift als „Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz“ bezeichnet; sie umfasst Änderungen des KSchG und des FAGG.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 24.12.2021

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