Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz – PAusbZG (206/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 bis 2025 zur Attraktivierung der Ausbildung von Pflegeberufen (Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz – PAusbZG)

Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 bis 2025 zur Attraktivierung der Ausbildung von Pflegeberufen

Ziel

  • Attraktivierung der Ausbildung von Pflegeberufen durch das Setzen von Anreizen

Inhalt

  • Zweckzuschüsse an die Länder für die Ausbildung von Pflegeberufen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Gemäß Pflegepersonal-Bedarfsprognose der Gesundheit Österreich GmbH aus dem Jahr 2019 werden bis zum Jahr 2030 etwa 76.000 Pflege- und Betreuungspersonen fehlen.

Die demografische Entwicklung bzw. die dazugehörigen Prognosen zeigen weiters ein Ansteigen der älteren Bevölkerung nicht nur bis zum Jahr 2030, sondern weit darüber hinaus. Mit einer älteren Bevölkerung gehen auch erhöhte Pflege- und Betreuungsbedarfe und damit vermehrt Bedarfe an formellen Pflegeleistungen einher. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, die Ausbildung zu Pflegeberufen attraktiv zu gestalten, so dass der entsprechende Personalbedarf in den kommenden Jahren gedeckt werden und damit die Bevölkerung auch weiterhin mit qualitativ hochwertigen Pflegeleistungen versorgt werden kann.

Gemäß der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen, sowie gemäß Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG) liegt die Zuständigkeit für das Pflegepersonal grundsätzlich sowie die tatsächliche Ausbildung derselben in der Verantwortung der Länder.

Der Bund soll nun mit dem vorliegenden Zweckzuschussgesetz den Ländern die Möglichkeit bieten, die Ausbildungen im Pflegebereich attraktiver zu gestalten, um mehr Menschen für Pflegeberufe zu gewinnen. Dies soll unter anderem über finanzielle Anreize erreicht werden, die sich vorrangig direkt an die Auszubildenden richten.

Die Steigerung der Attraktivität der Ausbildung ist eine Strategie, um der bestehenden Personalproblematik entgegenzuwirken.

Vor diesem Hintergrund sollen mit dem gegenständlichen Gesetzesvorschlag folgende Maßnahmen gesetzt werden:

Der gegenständliche Gesetzesvorschlag soll eine gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Zweckzuschüssen als Unterstützungsangebot an die Länder für Maßnahmen der Attraktivierung der Ausbildung von Pflegeberufen für die Jahre 2022 bis 2025 schaffen.

Der angekündigte Ausbildungsfonds soll in Form eines Zweckzuschussgesetzes umgesetzt werden. Die ursprüngliche Dotierung in Höhe von jeweils 50 Mio. Euro jährlich für drei Jahre soll nunmehr auf insgesamt 225 Mio. Euro aufgestockt werden.

Die Mittel der Zweckzuschüsse sollen aus Budgetmitteln des Bundes aufgebracht und vom Bund an die den Zweckzuschuss in Anspruch nehmenden Länder zur Anweisung gebracht werden.
31.05.2022

Übermittelt von

Johannes Rauch

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz