Zweites EU-Informationssysteme-Anpassungsgesetz (209/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das EU – Polizeikooperationsgesetz, das Polizeikooperationsgesetz, das PNR-Gesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Grenzkontrollgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (Zweites EU-Informationssysteme-Anpassungsgesetz)

Zweites EU-Informationssysteme-Anpassungsgesetz

Ziele

  • Stärkung der inneren Sicherheit, Verhinderung illegaler Einwanderung und Schutz der öffentlichen Gesundheit
  • Stärkere Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität

Inhalte

  • Festlegung der zentralen Zugangsstelle gemäß Art. 50 der ETIAS (European Travel Information and Authorisation System) - Verordnung
  • Festlegung der nationalen ETIAS-Stelle gemäß Art. 8 der ETIAS -Verordnung
  • Schaffung von Datenübermittlungsbestimmungen für ETIAS Daten
  • Festlegung des Rechtsmittels der Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht bei Verweigerung, Aufhebung oder Annullierung einer Reisegenehmigung
  • Entfall der derzeit bestehenden Visumpflicht für visumbefreite Drittstaatsangehörige, die in das Bundesgebiet einreisen, um einer Beschäftigung als Saisonier von nicht mehr als 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen nachzugehen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit diesem Gesetzesvorhaben, mit welchem das EU – Polizeikooperationsgesetz (EU-PolKG), das Polizeikooperationsgesetz (PolKG), das Bundesgesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten (PNR-G), das Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), das Grenzkontrollgesetz (GrekoG), das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StBG) und das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) geändert werden (Zweites EU-Informationssysteme–Anpassungsgesetz), sollen die erforderlichen Adaptierungen
  1. zur Schaffung eines Rahmens zur Herstellung der Interoperabilität der teils bereits bestehenden, teils noch einzurichtenden EU-Informationssysteme und
  2. zur Einrichtung des Europäischen Reiseinformations- und genehmigungssystems (ETIAS)
vorgenommen werden.

Es wurden zwei Verordnungen erlassen, die den Rahmen zur Herstellung der Verknüpfung der bereits bestehenden und noch zu errichtenden EU-Informationssysteme unter Einbeziehung von Interpol-Datenbanken und Europol-Daten schaffen. Die Informationssysteme werden so miteinander verbunden, dass sie einander ergänzen, damit korrekte Personenidentifizierungen vereinfacht werden und so ein Beitrag zur Bekämpfung von Identitätsbetrug geleistet wird.

Mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben werden zudem die erforderlichen Anschluss- und Durchführungsbestimmungen zur ETIAS-Verordnung geschaffen. Ziel des ETIAS ist es zu einem hohen Maß an Sicherheit, zur Verhinderung der illegalen Einwanderung und zum Schutz der öffentlichen Gesundheit beizutragen. Darüber hinaus soll ETIAS dabei helfen, bestehende Informations- bzw. Sicherheitslücken in Bezug auf die genannte Personenkategorie zu schließen, da etwa derzeit den Grenzkontrollbehörden keine Informationen über von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige bei deren Einreise in den Schengen-Raum vorliegen. Es soll zudem zu einer Erhöhung der Effizienz und Erleichterung der Grenzkontrollen bei von der Visumpflicht befreiten Drittstaatsangehörigen beitragen, indem zum Zeitpunkt des Grenzübertritts bereits zahlreiche Daten zu den Reisenden im System erfasst sind und durch die vorgelagerte Risikoprüfung die Zahl der Einreiseverweigerungen an den Außengrenzen verringert werden kann.
 

Stand: 03.06.2022