2. Dienstrechts-Novelle 2022 (230/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Bundesgesetz über die Leistung eines besonderen Erstattungsbetrages anlässlich der Aufnahme in ein Dienstverhältnis zum Fürstentum Liechtenstein als Richter oder Staatsanwalt, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Bundes Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2021 und das Zustellgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2022)

2. Dienstrechts-Novelle 2022 (230/ME)

Ziele

  • Erhöhung der Rechtssicherheit und Schutz der Bediensteten im Zusammenhang mit Zuwendungen (beispielsweise eine Spende oder Sponsoring) an eine Gebietskörperschaft oder einen sonstigen Rechtsträger
  • Schaffung von Rechtsklarheit betreffend Jubiläumszuwendungen
  • Anpassung der Regelungen des Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetzes an die für die Privatwirtschaft geltenden (LAG)
  • Herstellung der Rechtskonformität mit Vorschriften der Europäischen Union
  • Flexibilisierung der Dienstzeit
  • Ökologisierung von Dienstreisen
  • Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Personalverwaltung des Bundes
  • Gleichstellung von Teilzeitbeschäftigten mit Vollzeitbeschäftigten hinsichtlich der Abgeltung von Mehrdienstleistungen
  • Objektive und transparente Besetzung richterlicher Planstellen auch in Spitzenfunktionen zur Stärkung des Vertrauens der Bürgerinnen/Bürger in eine objektive, unabhängige und unbeeinflusste Rechtsprechung
  • Schaffung von Rechtssicherheit im Zusammenhang mit einer Rechtshörerschaft
  • Attraktivierung des Einstieges in den Bundesdienst
  • Harmonisierung der Funktionszulagen von Unteroffizierinnen/Unteroffizieren und dienstführenden Exekutivbeamtinnen/dienstführenden Exekutivbeamten

Inhalte

  • Klarstellung, dass eine Zuwendung an eine Gebietskörperschaft oder einen sonstigen Rechtsträger unter gewissen Voraussetzungen kein Geschenk oder sonstiger Vorteil im Sinne des Verbots der Geschenkannahme ist.
  • Klarstellung, dass für die Gewährung einer Jubiläumszuwendung zwar die Vollendung der Dienstzeit von 25 bzw. 40 Jahren genügt, sich die Höhe aber nach der mit Ablauf dieser Dienstzeit erreichten besoldungsrechtlichen Stellung richtet. Weiters Zusammenfassung aller derzeit zur Anwendung gelangenden Bestimmungen über die Jubiläumszuwendung zwecks Übersichtlichkeit.
  • Anpassung des Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetzes an das in der Privatwirtschaft mit 1. Juli 2021 in Kraft getretene Landarbeitsgesetz 2021.
  • Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union sowie der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige.
  • Schaffung der Möglichkeit, Blockzeiten nicht mehr verpflichtend festzulegen.
  • Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine einheitliche elektronische Zustellung durch Dienstbehörden und Personalstellen.
  • Umsetzung der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes im Hinblick auf Gleichstellung von Teilzeitbeschäftigten mit Vollzeitbeschäftigten hinsichtlich der Abgeltung von Mehrdienstleistungen.
  • Schaffung von Anreizen zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Arbeitswege und notwendige Dienstreisen.
  • Sicherstellung der richterlichen Mitwirkung am Auswahl- und Ernennungsverfahren für die Präsidentin/den Präsidenten sowie die Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs.
  • Neugestaltung der Einstiegsentgelte und -laufbahnen für Vertragsbedienstete der Entlohnungsschemen v und h.
  • Neuordnung des Verwaltungspraktikums.
  • Anhebung der Gehälter der Richteramtsanwärterinnen/Richteramtsanwärter auf das Niveau der Vertragsbediensteten im rechtskundigen Dienst.
  • Anhebung der Grundgehälter beim Einstieg in den Exekutivdienst.
  • Anhebung der Grundgehälter beim Einstieg in eine militärische Laufbahn als Militärperson auf Zeit.
  • Zusammenführung der Funktionszulagen für Unteroffizierinnen/Unteroffizieren und dienstführenden Exekutivbeamtinnen/dienstführenden Exekutivbeamten.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

  • Es sollen Maßnahmen für einen finanziell attraktiveren Einstieg in den Bundesdienst geschaffen werden.
  • Es sollen mehrere EU-Richtlinien umgesetzt werden. In den Dienstrechtsgesetzen sollen Neuerungen und Ergänzungen betreffend Informationspflichten des Dienstgebers über wesentliche Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis sowie eine Erweiterung des Kündigungsschutzes und des Benachteiligungsschutzes vorgesehen werden. Es soll die Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes sowie die Pflegefreistellung ausgedehnt sowie der Kündigungsschutz und der Benachteiligungsschutz erweitert werden.
  • Es sollen Anpassungen im Disziplinarrecht hinsichtlich der Geldbuße und Geldstrafe, im Bereich der Verjährungsbestimmungen sowie bei den Verfahrenskosten erfolgen.
  • Im Sinne der Digitalisierung soll die gesetzliche Grundlage für eine einheitliche elektronische Zustellung durch Dienstbehörden und Personalstellen geschaffen werden. Die Teilnahme soll verpflichtend werden.
  • Es soll eine Gleichstellung von Teilzeitbeschäftigten mit Vollzeitbeschäftigten hinsichtlich der Abgeltung von Mehrdienstleistungen erfolgen.
  • Im Sinne von Objektivität und Transparenz sowie zur Stärkung des Vertrauens der Bürgerinnen/Bürger in eine objektive, unabhängige und unbeeinflusste Rechtsprechung soll auch bei der Besetzung der Präsidentin/des Präsidenten und der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes die richterliche Mitwirkung in Form eines Personalsenats sichergestellt werden.
  • Es soll eine Anpassung des Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetzes hinsichtlich der Regelungen betreffend Transparenz von Pauschalentgeltvereinbarungen, Arbeitszeit, Lehrlingswesen, Wiedereingliederungsteilzeit, Dienstfreistellung für freiwillige Helferinnen und Helfer im Katastrophenfall und Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit erfolgen.
  • Das Mobilitätsverhalten soll auf ein notwendiges Ausmaß reduziert bzw. dort wo unbedingt erforderlich klimafreundliche Alternativen forciert werden.
  • Aufgrund des zunehmenden österreichweiten Mangels an Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern (AMED) soll im Bundesdienst die Rechtsgrundlage geschaffen werden, AMED durch den Einsatz eines arbeitsmedizinischen Fachdienstes zu unterstützen.
27.10.2022

Übermittelt von

Mag. Werner Kogler

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

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