17.26

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren in den Abgeordnetenrei­hen! Soweit noch Zuseherinnen und Zuseher hier sind, guten Abend! Ich fange gleich mit dem Gesetzesteil Bundesministeriengesetz an und kann das relativ kurz halten, da bei den langen Debatten zur Regierungserklärung einiges vorweggenommen wurde. Wir werden diesem Gesetz nicht zustimmen, und die Gründe sind, glaube ich, schon ausreichend dargelegt.

Es sind die Sicherheitsministerien mit allen Geheimdiensten samt Berichterstattung an den Bundeskanzler ausschließlich in der Hand einer Partei. Es gibt nicht einmal noch, wie in der schwarz-blauen Regierung, wenigstens einen Staatssekretär im Innenminis­terium. – So weit der erste Grund.

Der zweite Grund ist: Wir haben kein Verständnis und sehen auch keinen Grund dafür, dass die Agenden der Arbeit aus dem Sozialministerium herausgelöst werden.

Dritter Punkt: Wir haben in diesem Ministeriengesetz die Verankerung der Generalse­kretäre, die in Wirklichkeit eine Aushebelung der politischen Verantwortlichkeit der je­weiligen Bundesminister bedeuten. Der kann sich dann nämlich in seiner Rechtferti­gung vor dem Parlament immer zurückziehen und sagen, das hat der oberste Beamte, der Generalsekretär, gemacht, der an der Spitze der Weisungspyramide steht. Das lehnen wir unverändert ab. Wir finden es schade, dass die Grünen da mitgemacht ha­ben.

Die aufgezählten Gründe machen, glaube ich, klar, dass wir dem hier nicht zustimmen können. Die entscheidende Frage wird das weitere Prozedere sein. Aber selbst dann, wenn das Gesetz heute mit Mehrheit beschlossen wird, ist es ein Gesetz, das un­vollständig ist, weil es nicht Rücksicht auf die Personalvertretung und die eben erst ge­wählten Mandatare nimmt.

Ich möchte da die Gelegenheit nützen, folgenden Antrag einzubringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Mag.a Romana Deckenbacher, Christian Lausch, Mag. Markus Koza, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Z 6 lautet:

„6. Dem § 16 Z 6 wird folgender Satz angefügt:

„Soweit solche Bedienstete aufgrund der vorangegangenen Personalvertretungswah­len ein Mandat beim abgebenden Bundesministerium innehaben, behalten sie dieses entgegen § 21 Abs. 3 lit. d Bundes-Personalvertretungsgesetz, BGBl. Nr. 133/1967, bis zum Ablauf der Funktionsperiode.““

*****

Ich bitte, dies bei der Beschlussfassung mit zur Abstimmung zu bringen.

Nun in aller Kürze zur Regierung – ich möchte mit den positiven Dingen anfangen. Ers­tens: Diese Bundesregierung repräsentiert in ihrer Genderaufteilung die österreichi­sche Bevölkerung. Das ist uneingeschränkt positiv.

Werner Kogler statt H.-C. Strache – na selbstverständlich, brauche ich nicht weiter zu erläutern.

Leonore Gewessler statt Norbert Hofer, auch in diesem Fall gilt uneingeschränkt: Ich begrüße diese Neubesetzung.

Dasselbe gilt natürlich für Rudi Anschober statt Beate Hartinger-Klein. Manche haben sie vergessen, das war die Dame, die als Sozialministerin – ich will es nur an dieser Stelle sagen – gemeint hat, man könne mit 150 Euro überleben. – Also ein bedeuten­der Fortschritt.

Und – ich sage das bewusst so –: Mir ist Alma Zadić beim Herzen lieber als der frühere FPÖ-Klubdirektor und spätere Rechnungshofpräsident Dr. Moser. Sie hat es nicht leicht, wie wir in den letzten Tagen festgestellt haben. Hetze und Hass einfach auf­grund von Zuschreibungen wie Herkunft, Geburtsort, vermutete Religion geschürt – so etwas ist unerträglich! Ich bitte gerade die Abgeordneten und Regierungsvertreter der ÖVP im Sinne der Kultur: Es reicht nicht, allgemein zu reagieren oder wehleidig zu sa­gen: Mich hat auch irgendjemand irgendwo satirisch benannt!, sondern man muss sich offen dagegenstellen, und ich hoffe und erwarte auch, dass das im entsprechenden Ausmaß erfolgt.(Abg. Pfurtscheller: Das haben wir heute den ganzen Tag gemacht! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Jetzt ist Sebastian Kurz weg, aber ich will ihn nicht ohne Kompliment weglassen: Se­bastian Kurz hat etwas geschafft, was Bruno Kreisky bei dreimaliger absoluter Mehr­heit nicht geschafft hat: allein ein Regierungsprogramm zu bestimmen. Wäre Niccolò Machiavelli nicht am 21. Juni 1527 gestorben, müsste er eine um ein Kapitel 27 er­weiterte Version von seinem Buch „Il Principe“ herausgeben, mit dem Inhalt: Wie setze ich mich mit einer Behauptung durch, die intelligente Leute einfach akzeptieren, und er­reiche alles, was ich will? (Ruf bei der ÖVP: Sehr intelligente Leute!) – Der hat jah­relang gegen Pisa Krieg geführt, liebe Freunde. Wenn Machiavelli gewusst hätte, es gibt die Methode: Ich erzähle wie Sebastian Kurz die Geschichte, er hätte angeblich zwei Alternativen, die FPÖ und uns von der SPÖ, woraufhin ihr (in Richtung der Grü­nen) keine roten Linien mehr habt! Ideal, da muss man Sebastian Kurz nur applaudieren.

Das muss man zustande bringen. Ihr (in Richtung der Grünen) seid gescheite Leute, und Sebastian Kurz hat das geschafft. Die FPÖ wäre nämlich nicht infrage gekommen. Der wahre Parteichef sitzt hier, Herbert Kickl. Strache tritt in Kürze bei DAÖ auf, er wird ein paar Abgeordnete von da (in Richtung FPÖ weisend) fischen. Das wäre keine Re­gierungskoalition gewesen, abgesehen vom Internationalen.

Und wir als SPÖ hätten nie Ja dazu gesagt (Heiterkeit des Abg. Kickl), von Gesin­nungshaft bis zu allen anderen Dingen: Kürzungen, keine Rücknahme des 12-Stun­den-Tag-Gesetzes. – Wir hätten zu allem Nein gesagt, mit uns wäre es nicht so lustig gewesen. Es gab keine Alternative – und trotzdem hat Sebastian Kurz das geschafft. Bitte (in Richtung der ÖVP) richten Sie ihm mein Kompliment aus, größte Hochach­tung.

Frau Justizminister, ich halte Ihnen alle Daumen dieser Welt. Sie haben es nicht leicht. Sie haben es beim erstinstanzlichen Urteil mit einer etwas sonderbaren Form der Ent­scheidungsfindung zu spüren bekommen. Klubobfrau Maurer kennt so sonderbare erstgerichtliche Entscheidungen. Sie (in Richtung Bundesministerin Zadić) sollten sich ein bisschen im OLG Wien anschauen, wie die Posten besetzt sind – kleiner Hinweis. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Es könnte vielleicht kein Zufall sein, dass manchmal sonderbare Urteile gefällt werden. Ich wünsche Ihnen viel Glück. Wir werden Sie unter­stützen, und wir hoffen, dass diese Regierung auch einen fortschrittlicheren Teil hat als den Siegeszug des Sebastian Kurz. (Beifall bei der SPÖ – Abg. Michael Hammer: So wird das nix mehr, SPÖ!)

17.33

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Maga Romana Deckenbacher, Christian Lausch, Mag. Markus Koza, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Budgetausschusses (24 d.B.) betreffend Antrag 111/A der Abgeord­neten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Alma Zadić, LLM, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Z 6 lautet:

„6. Dem § 16 Z 6 wird folgender Satz angefügt:

„Soweit solche Bedienstete aufgrund der vorangegangenen Personalvertretungswah­len ein Mandat beim abgebenden Bundesministerium innehaben, behalten sie dieses entgegen § 21 Abs. 3 lit. d Bundes-Personalvertretungsgesetz, BGBl. Nr. 133/1967, bis zum Ablauf der Funktionsperiode.““

Begründung

Aufgrund der Formulierung des § 17b Abs. 29 BMG ist § 16 Abs. 6 BMG bezüglich einer Vielzahl von Bediensteten in den aktuell bestehenden Bundesministerien anzu­wenden. Dadurch bleiben die Personalvertretungsorgane des abgebenden Bundesmi­nisteriums zuständig. Nach der Regelung des § 21 Abs. 3 lit. d PVG würden die ge­wählten PersonalvertreterInnen, die in andere Planstellenbereiche nach § 16 BMG übernommen werden, ihr Mandat verlieren, obwohl die PV-Organe, in die sie gewählt wurden, für den Rest der Funktionsperiode weiter zuständig bleiben.

Nachdem erst vor wenigen Wochen Personalvertretungswahlen durchgeführt wurden, soll nun sichergestellt werden, dass dort gewählte MandatarInnen weiter ihre Vertre­tungsfunktion ausüben können. Außerdem wird so sichergestellt, dass die Bestimmun­gen über die Einrichtung von Fachausschüssen im PVG, die nicht gleichzeitig novelliert werden, weiterhin einen Anwendungsbereich haben und keine „leeren“ Personalvertre­tungsorgane entstehen.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl. – Bitte.