10.01

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Prä­sident! Das ist eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung. Wir sind heute in der Früh Zeugen eines erstaunlichen Vorgangs im Geschäftsordnungsausschuss geworden, nämlich des Vorgangs des Zudeckens von Ibiza, der Einschränkung von Minderheits­rechten und der Torpedierung eines Untersuchungsausschusses. Kurz zusammenge­fasst: Für die Zuseherinnen und Zuseher, die diese Dinge nicht so im Detail verfolgt haben, möchte ich es kurz erläutern:

SPÖ und NEOS haben am 11. Dezember des Vorjahres ein gemeinsames Verlangen auf Einsetzung eines Ibiza-Untersuchungsausschusses gestellt. Das ist ein Minder­heitsrecht, das in diesem Haus erkämpft wurde. Heute in der Früh wurde der Untersu­chungsausschuss mit schwarz-grüner Mehrheit auf das zurechtgestutzt, was die Mehrheit akzeptabel findet. Es ist jetzt kein Minderheitsrecht mehr, es ist jetzt von der Mehrheit geduldet, geschätzte Damen und Herren, und das ist nicht das, was ur­sprünglich in dieser Frage intendiert war. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie bei Abge­ordneten der FPÖ.)

Es ist der unverhohlene Versuch von ÖVP und Grünen, zu verhindern, dass in einem Untersuchungsausschuss über Gesetzeskauf ermittelt wird. Es zeigt auch, was jetzt alles verhindert wird. Es wird verhindert, dass Gesetzeskauf untersucht wird. Es wird verhindert, dass Postenbesetzungen im staatsnahen Bereich untersucht werden. Die Soko Ibiza darf nach dem Willen der ÖVP und der Grünen nicht untersucht werden, auch die Reform der Finanzaufsicht nicht. (Abg. Wöginger: Das hat mit der Geschäfts­ordnung nichts zu tun!)

Geschätzte Damen und Herren! Zuerst ging den Grünen die Untersuchung nicht weit genug, jetzt liefern sie scheinjuristische Argumente, die in Wahrheit politisch nur zum Zudecken geeignet sind. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Herr Präsident, das ist ein An­schlag auf unser demokratisches, parlamentarisches System. Das wollen wir nicht hin­nehmen!

Ich möchte eines anmerken: Ich habe im Vertrauen darauf, dass die Usancen dieses Hauses eingehalten werden, dass für die Anfechtung der Inhalte im UsA diese 24-stün­dige Frist gilt, der Tagesordnung zugestimmt. (Abg. Wöginger: Das haben wir letztes Mal gesehen!) Gestern um 16 Uhr ist ein 60-seitiges Dokument gekommen, in dem die Inhalte des Untersuchungsausschusses angefochten werden. Das geht so nicht! Jetzt haben wir wieder einmal erlebt, dass die Usancen dieses Hauses von der Mehrheit nicht zur Kenntnis genommen, sondern gebrochen werden. Ich fühle mich wieder wie bei Schwarz-Blau, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

Herr Präsident! Ich erhebe daher im Namen meines Klubs Einwände gegen die Tages­ordnung und verlange, den Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über das Ver­langen auf Einsetzung eines Ibiza-Untersuchungsausschusses als TOP 1 der Tages­ordnung zu reihen und hier darüber eine Debatte zu führen. Die Menschen in Öster­reich haben sich verdient, dass sie erfahren, was hier zugedeckt werden soll. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

10.04

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben die Einwendungen gegen die Tages­ordnung gehört. Sie liegen auch schriftlich vor. Ich trete diesen Einwendungen nicht bei, weshalb der Nationalrat zu entscheiden hat.

Gemäß § 50 der Geschäftsordnung findet die Debatte darüber nach der Aktuellen Eu­ropastunde statt. Ich darf festlegen, dass die Redezeit auf 5 Minuten und die Zahl der Redner pro Klub auf drei beschränkt wird.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundes­kanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Bundesministerin Mag. Karoline Edtstadler wird ab dem Vormittag durch den Bun­desminister für Europa, Integration und Äußeres Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. vertreten.

Einlauf

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vom Bundeskanzler ist ein Schreiben eingelangt, wonach der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 8. Jänner 2020 die Bundes­ministerinnen ohne Portefeuille Mag. Karoline Edtstadler, Mag. (FH) Christine Asch­bacher sowie MMag. Dr. Susanne Raab jeweils gemäß Art. 74 Abs. 3 des Amtes ent­hoben und gleichzeitig jeweils gemäß Art. 70 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 77 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu Bundesministerinnen im Bundeskanzleramt er­nannt hat.

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Ich darf bekannt geben, dass die Sitzung wie üblich von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III bis 19.15 Uhr übertragen wird; anschließend wird die Sitzung in der TVthek kommentiert übertragen.