Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisung darf ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung verweisen.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 2291/J bis 2317/J

Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates:

9/JPR

2. Anfragebeantwortung: 1556/AB

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 20 betreffend "Petition zum Erhalt und der Modernisierung der Polizeiins­pektion Zirl", überreicht vom Abgeordneten Hermann Gahr

Petition Nr. 21 betreffend "Schutz der Bevölkerung, der Land- und Almwirtschaft, des Tourismus und des ländlichen Raumes vor großen Beutegreifern", überreicht von den Abgeordneten Ing. Josef Hechenberger, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller und Her­mann Gahr

Petition Nr. 22 betreffend "Selbstbestimmtes Sterben in Würde", überreicht vom Abge­ordneten Michael Bernhard

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung:

Forschungsfinanzierungsnovelle 2020 (239 d.B.)

Gesundheitsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird (232 d.B.)

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Bundesgesetz, mit dem das Futtermittelgesetz 1999 geändert wird (233 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 geändert wird (236 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz (UFG), BGBl. Nr. 185/1993, zu­letzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2020 geändert wird (238 d.B.)

Unterrichtsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, die 11. Schulorganisationsge­setz-Novelle, das Schulunterrichtsgesetz, das Privatschulgesetz, das Land- und forst­wirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bundesgesetz über die Österreichische Biblio­thekenverbund und Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das Prüfungs­taxengesetz geändert werden (237 d.B.)

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:

Bundesgesetz, mit dem ein Investitionskontrollgesetz erlassen und das Außenwirt­schaftsgesetz 2011 geändert wird (240 d.B.)

Wissenschaftsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird, ein Bundesgesetz über Privathochschulen erlassen wird und das Fachhochschul-Studien­gesetz geändert wird (234 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005 geändert wird (235 d.B.)

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Ankündigung eines Dringlichen Antrages

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Klub der NEOS hat gemäß § 74a Abs. 2 der Geschäftsordnung vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 701/A(E) der Abgeordneten Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstellen von Vertrauen in Institutionen zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung erfolgt die Behandlung des Dringlichen Antrages um 15 Uhr.

Fristsetzungsantrag

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Weiters darf ich mitteilen, dass Frau Abgeordnete Yildirim beantragt hat, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den An­trag 617/A(E) eine Frist bis zum 23. Juni 2020 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlung der Sitzung zur Abstimmung gebracht.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 bis 6, 7 und 8, 9 und 10, 11 und 12 der Tagesordnung jeweils zusammenzu­fassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es wurde Einvernehmen über die Redezeiten erzielt: 7,5 „Wiener Stunden“ Tagesblockzeit. Daher entfallen auf die ÖVP 146, auf die SPÖ 101, auf die FPÖ 83, auf die Grünen 75 sowie auf die Fraktion der NEOS 60 Mi­nuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 30 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit pro Debatte mit 5 Minuten festgesetzt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die dargestellten Redezeiten.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig an­genommen.