Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Dr. Susanne Fürst. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren hier nun das Kapitel Verfassung. Darin sind die Finanzierung des Weges der Bundesgesetzgebung und auch die verfassungsgerichtliche Kontrolle durch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts, Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof, enthalten. Da ist Geld eigentlich sehr gut investiert. Wir reden vom Zentrum unseres Staates, vom Kern unserer Republik, die heuer auch ihr 75-jähriges Bestehen feierte – eine Erfolgsgeschichte, wie ich meine.
Die österreichischen Staatsbürger haben Österreich durch viel Arbeit und Leistungsbereitschaft zu einem sicheren, freien und wohlhabenden Land mit sozialer Sicherheit geformt. Das war die Leistung der Staatsbürger, die in Eigenverantwortung mit großem Engagement agiert haben, die Unternehmen gegründet haben, Arbeitsplätze geschaffen haben und immer mehr als das Notwendige geleistet haben, die Familien gegründet haben, Kinder in die Welt gesetzt haben, sie zu leistungsbereiten Menschen erzogen haben, ihnen beigebracht haben, dass Bildung das Wichtigste ist, dass man damit alles, auch das Überwinden sozialer Schranken, erreichen kann.
Die Leistung von Eltern, die ihre Kinder zu Selbstverantwortung erzogen haben, die ihnen beigebracht haben, dass man sich am besten auf sich selbst und sein Können und nicht auf den Staat verlässt, war das Rezept des Erfolgsmodells Österreich. Dabei wurden die Menschen von einer Bundesverfassung, die genau dies ermöglichte, begleitet: eine, die die Staatsbürger vor staatlichen Übergriffen geschützt hat und sie zu Trägern von umfassenden verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grundrechten machte, die ihnen die persönliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Freiheit brachte. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Verfassung sieht auch Grundrechtseingriffe vor. Es gibt da einen Gestaltungsspielraum des einfachen Gesetzgebers, aber die Verfassung sieht vor, dass diese Eingriffe durch das Gesetz konkret sein müssen. Sie müssen mit ausreichender Bestimmtheit nachvollziehbar umschreiben, warum diese Eingriffe notwendig sind und unter welchen Voraussetzungen sie sich abspielen. Die Eingriffe müssen sich einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung stellen, einer sachlichen Rechtfertigungsprüfung, und die Eingriffe müssen stets zeitlich, persönlich und sachlich auf das Allernotwendigste beschränkt sein, was tagtäglich geprüft werden muss.
Das heißt, die Maßnahmen müssen auf konkreten, validen Daten beruhen, die aber auch vorgelegt werden müssen. Es reicht nicht, die Notwendigkeit der Eingriffe in Pressekonferenzen zu verkünden und zu behaupten. Das heißt, wir sind von diesen verfassungsgesetzlichen Erfordernissen im heurigen sozusagen Coronajahr Lichtjahre entfernt.
Eine für die Verfassung zuständige Ministerin, die jetzt nicht anwesend ist, hätte schon mehrmals aufschreien müssen. Gesetze und Recht haben hier im Parlament erschaffen und nicht in Pressekonferenzen verkündet zu werden. Auf diesen Gesetzen basierende Verordnungen entstehen unter anderem zum Beispiel im Gesundheitsministerium, müssen sich aber innerhalb der gesetzlichen Vorgaben entfalten und konkretisieren. Wenn ich mir diesbezüglich die neue COVID-19-Notmaßnahmenverordnung anschaue, die den zweiten Lockdown begründet, kann ich nur auflachen, da diese einfach schon aufgrund ihrer Pauschalität und nicht nachvollziehbarer Begründung verfassungswidrig ist.
Hören Sie auch auf – das ist an die Vertreter der Regierungsparteien gerichtet –, Menschen, kritische Bürger oder Mediziner, die die Regierungslinie hinterfragen, immer für
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite