• die Betätigung für den politischen Islam oder dessen Ziele ist verboten
• Moscheen und Organisationen des politischen Islam werden aufgelöst, ihre Neubildung ist verboten
• das Vermögen von Moscheen und Organisationen des politischen Islam wird eingezogen
• wer Teil einer Organisation des politischen Islam ist, oder eine solche unterstützt, dem ist die österreichische Staatsbürgerschaft abzuerkennen, unabhängig davon, ob dieser staatenlos wird“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst
und weiterer Abgeordneter
betreffend Förderstopp für den politischen Islam durch den NPO-Fonds
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 11, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (380 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanzgesetz 2021 – BFG 2021) samt Anlagen (449 d.B.), Untergliederung UG 17 – Öffentlicher Dienst und Sport, in der 62. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 17. November 2020
Die Bundesregierung will in Folge des islamistischen Terroranschlages in Wien verstärkt gegen Islamisten und islamistischen Terror vorgehen. Der Nährboden für solche Gräueltaten wurde jedoch bereits vom politischen Islam, der sich unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit in Österreich und ganz Europa ausgebreitet hat, gelegt.
Dennoch sind Organisationen des politischen Islam nicht von der Förderwürdigkeit durch den NPO-Fonds ausgeschlossen. Dieser wurde eingerichtet, da auch die sogenannten Non-Profit-Organisationen (NPO) von der Corona-Krise wirtschaftlich stark betroffen sind. Bereits aufgrund des erzwungenen ersten Lockdowns, mussten viele dieser Organisationen ihren Betrieb stark einschränken bzw. komplett einstellen. Dadurch waren diese mit starken finanziellen Einbußen und dem Fehlen von Sponsoring, Spenden und Mitgliedsbeiträgen etc. konfrontiert gewesen.
Gefördert werden nunmehr gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport und zu den freiwilligen Feuerwehren. Es werden aber auch gesetzlich anerkannte Kirchen, Religionsgemeinschaften und Einrichtungen, denen auf Grund religionsrechtlicher Bestimmungen nach staatlichem Recht Rechtspersönlichkeit zukommt, mit Zuschüssen bedacht.
Durch den politischen Islam werden nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa Konflikte und Probleme in der Gesellschaft hervorgerufen, denen entschlossen entgegengetreten werden muss. Diese Probleme müssen erkannt, offen angesprochen und gelöst werden. Sie dürfen nicht aus falsch verstandener Toleranz verschwiegen werden. Keinesfalls dürfen sie staatlich gefördert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
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