Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 169

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•             die Betätigung für den politischen Islam oder dessen Ziele ist verboten

•             Moscheen und Organisationen des politischen Islam werden aufgelöst, ihre Neubildung ist verboten

•             das Vermögen von Moscheen und Organisationen des politischen Islam wird eingezogen

•             wer Teil einer Organisation des politischen Islam ist, oder eine solche unterstützt, dem ist die österreichische Staatsbürgerschaft abzuerkennen, unabhängig davon, ob dieser staatenlos wird“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

betreffend Förderstopp für den politischen Islam durch den NPO-Fonds

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 11, Bericht des Bud­getausschusses über die Regierungsvorlage (380 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanzgesetz 2021 – BFG 2021) samt Anlagen (449 d.B.), Untergliederung UG 17 – Öffentlicher Dienst und Sport, in der 62. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 17. November 2020

Die Bundesregierung will in Folge des islamistischen Terroranschlages in Wien verstärkt gegen Islamisten und islamistischen Terror vorgehen. Der Nährboden für solche Gräuel­taten wurde jedoch bereits vom politischen Islam, der sich unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit in Österreich und ganz Europa ausgebreitet hat, gelegt.

Dennoch sind Organisationen des politischen Islam nicht von der Förderwürdigkeit durch den NPO-Fonds ausgeschlossen. Dieser wurde eingerichtet, da auch die sogenannten Non-Profit-Organisationen (NPO) von der Corona-Krise wirtschaftlich stark betroffen sind. Bereits aufgrund des erzwungenen ersten Lockdowns, mussten viele dieser Orga­ni­sationen ihren Betrieb stark einschränken bzw. komplett einstellen. Dadurch waren diese mit starken finanziellen Einbußen und dem Fehlen von Sponsoring, Spenden und Mitgliedsbeiträgen etc. konfrontiert gewesen.

Gefördert werden nunmehr gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport und zu den freiwilligen Feuerwehren. Es werden aber auch gesetzlich anerkannte Kirchen, Religionsgemeinschaften und Einrich­tungen, denen auf Grund religionsrechtlicher Bestimmungen nach staatlichem Recht Rechtspersönlichkeit zukommt, mit Zuschüssen bedacht.

Durch den politischen Islam werden nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa Konflikte und Probleme in der Gesellschaft hervorgerufen, denen entschlossen entge­gen­getreten werden muss. Diese Probleme müssen erkannt, offen angesprochen und gelöst werden. Sie dürfen nicht aus falsch verstandener Toleranz verschwiegen werden. Keinesfalls dürfen sie staatlich gefördert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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