Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 300

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geplanten LGBTI-feindlichen Verfassungsänderungen in Ungarn aufs Schärfste zu verurteilen und sich für eine menschenrechtskonforme Neuregelung in Ungarn einzu­setzen. Außerdem wird der Bundesminister für europäische und internationale Angele­genheiten aufgefordert, im Sinne des österreichischen Engagements für die Menschen­rechte, diese Frage in den bilateralen Beziehungen zu thematisieren.“

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Stimmen Sie zu, stoppen wir Diskriminierung! (Beifall bei der SPÖ.)

21.21

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Katharina Kucharowits,

Genossinnen und Genossen

betreffend den Schutz für die ungarische LGBTI-Community

Eingebracht im Zuge der Debatte in der 62. Sitzung des Nationalrates am 17. November 2020 zu TOP 11, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage 380 d.B. über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (BFG 2021) samt Anlagen – UG 12 Äußeres

Schon seit Jahren entwickelt sich die Lage für Schwule, Lesben, bisexuelle, transidente und intergeschlechtliche Menschen in unserem Nachbarland Ungarn in eine besorgnis­erregende Richtung. Sowohl aus demokratiepolitischer als auch aus menschen­recht­licher Sicht haben zahlreiche Entwicklungen für eine massive Verschlechterung der Situation für die dortige LGBTI-Community gesorgt. Erst im Frühjahr 2020 wurde im Zuge des Omnibus-Gesetz T/9934, das von der Fidesz-Partei eingebracht und be­schlossen wurde, die Möglichkeit für eine legale Änderung des bei der Geburt einge­tragenen Geschlechtes für transidente und intergeschlechtliche Personen de facto abge­schafft. In Österreich und ganz Europa regte sich dagegen unter dem Titel „Drop 33“, bezogen auf Artikel 33 dieses Sammelgesetzes, massiver Widerstand über alle politi­schen Grenzen hinweg.

Nun wurde von der ungarischen Regierung ein neuer Schritt gegen die Rechte der LGBTI-Community angekündigt. Mit einem von Justizministerin Judit Varga im Novem­ber 2020 eingebrachten Entwurf für eine Verfassungsänderung sollen unter anderem Formulierungen wie „die Mutter eine Frau ist und der Vater ein Mann“ oder die alleinige Geschlechtsfestlegung über jenes, das bei der Geburt zugwiesen wird, im Verfassungs­rang verankert werden. Gleichzeitig legte die Ministerin laut der ungarischen LGBTI-Organisation Háttér-Gesellschaft eine einfachgesetzliche Reform vor, die die Adoption von Kindern nur noch verheirateten Paaren ermöglichen würde. Das kommt einem Adop­tionsverbot für Regenbogenfamilien gleich. All das bedeutet nichts anderes als eine Festschreibung von Homo- und Transphobie in der ungarischen Verfassung und der Entrechtung von Regenbogenfamilien, Trans*-Personen und anderen Minderheiten gleich. Sollte dieser Vorschlag beschlossen werden steht er nicht nur im klaren Gegen­satz zu den gemeinsamen Werten eines vielfältigen Europas, sondern auch zur Grund­rechtecharta der Europäischen Union.

Schon heute sind LGBTI-Personen in Ungarn von massiver Ungleichbehandlung und Diskriminierung betroffen. Der „Rainbow Europe“ Index des europäischen Dachver­bandes „International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association Europe“


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