geplanten LGBTI-feindlichen Verfassungsänderungen in Ungarn aufs Schärfste zu verurteilen und sich für eine menschenrechtskonforme Neuregelung in Ungarn einzusetzen. Außerdem wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten aufgefordert, im Sinne des österreichischen Engagements für die Menschenrechte, diese Frage in den bilateralen Beziehungen zu thematisieren.“
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Stimmen Sie zu, stoppen wir Diskriminierung! (Beifall bei der SPÖ.)
21.21
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Katharina Kucharowits,
Genossinnen und Genossen
betreffend den Schutz für die ungarische LGBTI-Community
Eingebracht im Zuge der Debatte in der 62. Sitzung des Nationalrates am 17. November 2020 zu TOP 11, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage 380 d.B. über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (BFG 2021) samt Anlagen – UG 12 Äußeres
Schon seit Jahren entwickelt sich die Lage für Schwule, Lesben, bisexuelle, transidente und intergeschlechtliche Menschen in unserem Nachbarland Ungarn in eine besorgniserregende Richtung. Sowohl aus demokratiepolitischer als auch aus menschenrechtlicher Sicht haben zahlreiche Entwicklungen für eine massive Verschlechterung der Situation für die dortige LGBTI-Community gesorgt. Erst im Frühjahr 2020 wurde im Zuge des Omnibus-Gesetz T/9934, das von der Fidesz-Partei eingebracht und beschlossen wurde, die Möglichkeit für eine legale Änderung des bei der Geburt eingetragenen Geschlechtes für transidente und intergeschlechtliche Personen de facto abgeschafft. In Österreich und ganz Europa regte sich dagegen unter dem Titel „Drop 33“, bezogen auf Artikel 33 dieses Sammelgesetzes, massiver Widerstand über alle politischen Grenzen hinweg.
Nun wurde von der ungarischen Regierung ein neuer Schritt gegen die Rechte der LGBTI-Community angekündigt. Mit einem von Justizministerin Judit Varga im November 2020 eingebrachten Entwurf für eine Verfassungsänderung sollen unter anderem Formulierungen wie „die Mutter eine Frau ist und der Vater ein Mann“ oder die alleinige Geschlechtsfestlegung über jenes, das bei der Geburt zugwiesen wird, im Verfassungsrang verankert werden. Gleichzeitig legte die Ministerin laut der ungarischen LGBTI-Organisation Háttér-Gesellschaft eine einfachgesetzliche Reform vor, die die Adoption von Kindern nur noch verheirateten Paaren ermöglichen würde. Das kommt einem Adoptionsverbot für Regenbogenfamilien gleich. All das bedeutet nichts anderes als eine Festschreibung von Homo- und Transphobie in der ungarischen Verfassung und der Entrechtung von Regenbogenfamilien, Trans*-Personen und anderen Minderheiten gleich. Sollte dieser Vorschlag beschlossen werden steht er nicht nur im klaren Gegensatz zu den gemeinsamen Werten eines vielfältigen Europas, sondern auch zur Grundrechtecharta der Europäischen Union.
Schon heute sind LGBTI-Personen in Ungarn von massiver Ungleichbehandlung und Diskriminierung betroffen. Der „Rainbow Europe“ Index des europäischen Dachverbandes „International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association Europe“
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