(ILGA Europe) stellt Ungarn für das Jahr 2020 ein niederschmetterndes Urteil aus: Unser Nachbarstaat verliert im Antidiskriminierungs-Ranking knapp 8,5 % im Vergleich zum Vorjahr, was vor allem an der geänderten Rechtslage für transidente Personen und dem Fehlen von angemessenem staatlichen Schutz für LGBTI Personen liegt. Kritisiert werden auch die Entwicklungen in Fragen von Hate Speech und Hate Crimes, im Bereich der Bildungspolitik und der Gesundheitsversorgung. Erst Anfang Mai 2020 veröffentliche die europäische Grundrechte-Agentur FRA ihre zweite Erhebung zur Situation von LGBTI-Personen in ganz Europa: Darin wird nochmals deutlich, dass LGBTI-Personen, aber insbesondere auch intergeschlechtliche und Trans*-Personen, in Ländern wie Ungarn nicht nur unter Diskriminierung und Ausgrenzung, sondern auch in besonderem Maße unter Gewalt zu leiden haben. Am selben Tag, an dem die Verfassungsänderung eingebracht wurde, beschloss der Justizausschuss des ungarischen Parlaments auch die Auflösung der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsbehörde des Landes bis zum Januar 2021. All das passiert, wie von ungarischen AktivistInnen betont wird, wie schon im Frühjahr 2020 zu einer Zeit, in der Demonstrationen in Ungarn nicht erlaubt sind.
Im Gefolge der angekündigten Verfassungsänderung ist zu erwarten, dass sich nicht nur die rechtliche Lage, sondern auch die Alltagssituation für Angehörige der LGBTI Community weiter verschlechtert. All das macht klar, dass die Republik Österreich nicht zu den menschenrechtlichen Problemen in unserem Nachbarland schweigen darf.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten sowie die Bundesministerin für Europäische Union und Verfassung, werden aufgefordert umgehend sowohl auf EU- als auch auf bilateraler Ebene die geplanten LGBTI-feindlichen Verfassungsänderungen in Ungarn aufs Schärfste zu verurteilen und sich für eine menschenrechtskonforme Neuregelung in Ungarn einzusetzen. Außerdem wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten aufgefordert, im Sinne des österreichischen Engagements für die Menschenrechte, diese Frage in den bilateralen Beziehungen zu thematisieren.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Engelberg. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Martin Engelberg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Mein ganzes Leben hat mich eigentlich begleitet, dass es mich gestört hat, dass sich Österreich vom Selbstverständnis her immer so zwischen den Fronten, zwischen den Lagern positioniert hat. Vielleicht war dies auch im Nachgang des Nationalsozialismus der Versuch, möglichst nirgendwo mehr dabei zu sein. Ich habe das immer für einen großen Fehler gehalten.
Die erste Erleichterung war natürlich der Beitritt zur Europäischen Union. Wir haben jetzt auch hier die Fahne stehen, was mir immer auch eine große Genugtuung ist. Damit hat
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite