Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rainer Wimmer, Gabriele Heinisch-Hosek, Josef Muchitsch,
Genossinnen und Genossen
betreffend die abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren muss bleiben!
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über das Bundesfinanzgesetz 2021 – BFG 2021 – UG 22 Pensionsversicherung
Mit Beschlussfassung vom 19. September 2019 wurden Pensionsleistungen mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit mit Pensionsantritt ab 1.1.2020 abschlagsfrei gestellt. Seit diesem Beschluss ist vor allem die ÖVP bemüht, diese Regelung als ungerecht und unsozial darzustellen und deren Abschaffung voranzutreiben. Zuletzt hat Bundeskanzler Kurz angekündigt, dass die abschlagsfreie Pension mit 45 Arbeitsjahren abgeschafft wird und damit hohe Abschläge für Langzeitversicherte wieder eingeführt werden.
Diese Abschläge sind sozialpolitisch nicht gerechtfertigt. Jemand der tatsächlich 45 Arbeitsjahre lang seine Beiträge in das Pensionssystem abgeführt hat, soll bei Inanspruchnahme seiner Pension, keine Abschläge haben. Dabei handelt es sich um jene Leistungsträger, die doch der ÖVP immer so am Herzen liegen, für die sie aber, wenn es um die Honorierung der Leistung geht, nichts übrig hat.
Aber nicht nur der Bundeskanzler will die abschlagsfreie Pension mit 45 Arbeitsjahren abschaffen, auch Vizekanzler Kogler hat das bereits gefordert. Ein vermeintliches Argument beider Regierungsmitglieder ist, dass sie ausschließlich Männern zugutekommt.
Die Abschaffung dieser Pensionsart ist aber der vollkommen falsche Weg. Dadurch würde sich das Leben der arbeitenden Frauen in Österreich in keiner Hinsicht verbessern. Im Gegenteil, man rechtfertigt ein Unrecht mit einem anderem Unrecht.
Um die Pensionen der Frauen anzuheben, braucht es eine Reihe von Maßnahmen, vor allem aber den flächendeckenden Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, damit Frauen nicht aufgrund von Betreuungspflichten zur Teilzeitarbeit gezwungen werden. Teilzeitbeschäftigung reduziert das Einkommen, senkt damit die Pensionshöhe und erhöht die Gefahr der Altersarmut. Auch die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist dringend notwendig.
Es wird versucht, mit fadenscheinigen Argumenten Frauen gegen Männer auszuspielen, um die Abschaffung der abschlagsfreien Pension mit 45 Arbeitsjahren zu rechtfertigen. Manchmal braucht es aber neben wissenschaftlicher Expertise auch politische Entscheidungskraft um den Menschen das zukommen zu lassen, was ihnen gebührt.
Rund 7.000 ASVG-, GSVG- und BSVG-Versicherte profitieren jährlich von dieser Pensionsregelung, deren Abschaffung für ASVG-Pensionisten pro Jahr Einbußen von bis zu rund 5.000 Euro und damit eine wesentliche Kürzung ihrer Pensionen bedeuten würde. In der größten Arbeitsmarktkrise, in der die Arbeitslosigkeit bei den Über-50-Jährigen weiterhin extrem steigt, die Langzeitarbeitslosigkeit gerade bei älteren Arbeitslosen ebenfalls stark ansteigt und die Unternehmen oftmals ältere Beschäftigte in die Pension drängen, ist es kontraproduktiv und der völlig falsche Weg, diese Pensionsart abzuschaffen und damit hohe Abschläge für Versicherte, die 45 Arbeitsjahre ins Pensionssystem eingezahlt haben, wieder einzuführen.
Auch das Finanzierungsargument geht ins Leere, denn es muss mehr als genug Geld vorhanden sein, wenn für Steuergeschenke an Konzerne, Superreiche und Großbauern rund 2 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung stehen. Alleine die gerade erst abgeschaffte Schaumweinsteuer würde jährlich jenen Betrag bringen, der für die abschlagsfreie
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