alle, ein paar Reiche nicht, aber wer als Arbeiter ÖVP wählt, wird arm. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Das erkennt man an den Pensionen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Und noch einmal, auch in einfacher Sprache (eine Tafel mit der Aufschrift „Wer im Alter gut leben will, muss SPÖ wählen!“ auf das Rednerpult stellend): Wer eine Pension haben will – und das kann man in der Geschichte beweisen –, muss SPÖ wählen. (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren muss bleiben!“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die abschlagsfreie Pension bei 540 Beitragsmonaten beizubehalten und keine Maßnahmen zu setzen, um diese Pensionsart wieder abzuschaffen.“
(Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Stöger, nimm dein Schild mit!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Kollege Stöger, du hättest den ganzen Text vorlesen sollen. Ich darf dich noch einmal an das Rednerpult bitten. (Abg. Hörl: Kannst gleich dein Taferl mitnehmen!) Du hast nur den ersten Satz vorgelesen. Bitte den gesamten Text lesen!
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (fortsetzend): Ich lese weiter:
„Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die bestehende abschlagsfreie Pension mit 45 Arbeitsjahren dahingehend zu adaptieren, dass
- alle Berufsgruppen diese Pensionsmöglichkeit erhalten,
- eine Neuberechnung aller Pensions- und Ruhegenussleistungen mit 1.1.2021, die auf § 15 APG (Kontoerstgutschrift) beruhen oder die mit einem Stichtag ab 1.1.2014 und vor 1.1.2020 gewährt wurden und somit Abschläge bis zu 12,6 Prozent trotz 540 Beitragsmonaten aufweisen, durchgeführt wird, damit diese Leistungen ab dem 1.1.2021 ohne Abschläge ausbezahlt werden und
- Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes als Beitragsmonate der Erwerbstätigkeit für den Pensionsanspruch der abschlagsfreien Pension mit 45 Arbeitsjahren anerkannt werden.“
*****
Herzlichen Dank.
9.54
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
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