Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 403

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Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (fortsetzend): „Dieses Wirtschaftsreparaturpaket hat die Umsetzung nachstehender Maßnahmen – unter der Zielsetzung der Übernahme einer ökonomischen Generalhaftung des Staates sowohl für Unternehmer als auch Arbeitnehmer – sicherzustellen.“

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12.15

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Erwin Angerer, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schadensabgeltung nach dem Epidemiegesetz zur Bewältigung der COVID-19-Krise

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 11: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (449 d.B).): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundes­vor­anschlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanzgesetz 2021BFG 2021) samt Anlagen ( 380 d.B.)-UG 24 Gesundheit in der 62. Sitzung des Nationalrats (XXVII.GP) am 18. No­vember 2020

Es braucht daher einen rot-weiß-roten Schutzschirm für die heimische Wirtschaft, der auch wirklich hält, sofort wirkt und auf den sich alle verlassen können – unabhängig davon, ob es sich um Arbeitnehmer oder um Unternehmer handelt.

Der neuerliche zweite Lockdown mit Ausganssperren, Schulschließungen, großflächi­gen Betretungsverboten für Betriebe des Handels, der Gastronomie und Beherber­gungs­betriebe sowie einer massiven Auswirkung dieser Maßnahmen auf die Wert­schöpfungskette in den Zulieferbetrieben, der Industrie und Gewerbe ab dem 17. November 2020 verlangt daher nach einer grundlegenden Neuausrichtung des staat­lichen Schadenersatzes für solch massive Eingriffe in die österreichische Wirtschaft.

Wir fordern daher, wie bereits seit der Debatte und der Beschlussfassung der ersten COVID-19 Pakete im März 2019 mit Nachdruck die unmittelbare Umsetzung von wirksamen Unterstützungsmaßnahmen für die heimischen Unternehmen aber auch die betroffenen Privatpersonen.

Wir haben schon bei der Beschlussfassung des COVID-19 Gesetzes im Zuge der NR-Sitzung am 15.03.2020 die Mängel dieser Gesetzesvorlage aufgezeigt und ent­sprechende Abänderungsanträge gestellt. Es bestätigt sich mittlerweile auch, wie von uns befürchtet und aufgezeigt, dass die Aufhebung der Anwendbarkeit des Epidemie­gesetzes 1950 ein schwerwiegender Fehler dieser Bundesregierung war, der umgehend repariert werden muss.

Das COVID-19 Gesetz und seine Begleitgesetze müssen so angepasst werden, dass jenen Unternehmen, die keinen Entschädigungsanspruch durch das Epidemiegesetz 1950 hätten, unbürokratisch, schnell und praktikabel eine notwendige Unterstützung zukommt.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der dargelegten Fakten und damit im Sinne der not­wendigen Unterstützung der massiv belasteten heimischen Unternehmen und Privat­personen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 


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