Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 490

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Internetanschlüssen immer noch ein großes Thema ist. Wir wissen – das ist uns durchaus bewusst –, dass es in vielen Regionen noch Aufholbedarf gibt. Nicht umsonst wird das Jahr 2021, dessen Budget wir heute debattieren, ein wichtiges Signaljahr für die weitere Förderung im Bereich des Breitbandausbaus sein: Im nächsten Jahr steht das Telekommunikationsgesetz an. Im Ressort werden jetzt schon das Förder­pro­gramm 2030 und – darauf aufbauend – natürlich das Förderprogramm, das mit der EU-Kommission abzustimmen ist, erarbeitet. Wir legen mit rund 260 Millionen Euro im Bud­get 2021 auch die Grundlage für alle weiteren Schritte. Wir schaffen damit einen wichtigen wirtschaftlichen Impuls. Wir schaffen die Infrastruktur der Zukunft, und wir schaffen die Grundlage für die Unternehmen und die Arbeitsplätze von morgen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Seemayer. – Bitte.


16.51.52

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Darüber, dass der Zivildienst eine wichtige Rolle und Funktion in der Bewältigung der Gesundheitskrise hatte, noch immer hat und haben wird, sind wir uns, glaube ich, über weite Strecken einig, und es steht außer Diskussion. Für viele Einrichtungen wäre es gar nicht möglich gewesen, den Betrieb aufrechtzuerhalten, wenn sie keine Zivildiener zugeteilt bekommen hätten. Umso wichtiger ist, dass der Zivildienst zukunftsfit gehalten wird.

Wenn man sich anschaut, dass die Wünsche der Einrichtungen derzeit nur zu gut 80 Prozent abdeckbar sind, und man weiß, dass durch die geburtenschwachen Jahr­gänge die Zahlen der Zivildiener vielleicht rückläufig sein könnten, erkennt man, dass Handlungsbedarf besteht. Sie haben vorhin selber gesagt, dass für die nächsten Monate und Jahre Verbesserungen angedacht sind. Eine Teiltauglichkeit lehnen wir – wie von uns schon angemerkt – entschieden ab. Wir glauben auch, dass das rechtlich schwer umzusetzen ist. Vielmehr könnte ein Modell ähnlich wie beim Grundwehrdienst, bei dem jetzt eine freiwillige Verlängerung mit einem höheren Verdienst möglich ist, eine Option sein. Ich denke, dass das auch für den Zivildienst eine ordentliche Möglichkeit sein kann, damit man Zivildiener länger zur Verfügung hat. Es könnte für die Zukunft ein guter Anreiz sein. Ein freiwilliges soziales Jahr kann auch eine Möglichkeit sein – das ist nicht Ihr Ressort –, denn eine Stärkung dessen würde natürlich die Organisationen entlasten. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Nur eine Anmerkung zum Umsatzersatz, der aufgrund all der Schließungen in der Gastronomie notwendig geworden ist: Man kann natürlich viel diskutieren, ob er zu spät kam, ob er nicht treffsicher ist, ob es eine Überförderung gibt, weil Kurzarbeit nicht ange­rechnet werden muss, aber eines ist schon klar: Wenn ein Totalausfall der Einkünfte in der Gastronomie einen 80-prozentigen Ersatz rechtfertigt beziehungsweise notwendig macht, frage ich mich schon, warum das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht gelten soll. Wenn nämlich eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in der jetzigen Situation arbeitslos wird und somit einen Totalausfall ihrer oder seiner Einkünfte hat, dann bekommt sie oder er nur 55 Prozent in Form des Arbeitslosengeldes ersetzt. Kolleginnen und Kollegen, es ist mir ganz wichtig, das zu sagen: Es soll in dieser Frage keine Neiddebatte entstehen. Natürlich muss das Überleben der Gastronomie gesichert sein, aber es kann nicht sein, dass Menschen unverschuldet die Arbeit verlieren und mit 55 Prozent Ersatzrate abgespeist werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Es braucht daher dringend eine Anhebung des Arbeitslosengeldes, diese würde auch die Wirtschaft beziehungsweise Gastronomie und Handel unterstützen.

 


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