Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 610

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erarbeitet, um einen gemeinsamen Grundstein für die Kinderbetreuung zu legen. Dieser Schulterschluss ist ein wichtiger Schritt. Alle haben sich darauf geeinigt, dass sie den besten Kindergarten immer und überall und für alle Kinder wollen. Wir unterstützen diesen gemeinsamen Weg, und daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vereinbarkeits­milliarde für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, die Bundes­ministerin für Frauen und Integration sowie die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, wird aufgefordert eine ,Vereinbarkeitsmilliarde‘ für den Ausbau von Kinderbe­treuungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen sowie ein konkretes Finanzierungs­modell in die Wege zu leiten.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren, unterstützen wir unsere Familien bestmöglich! Stim­men Sie unserem Antrag zu, damit ist ein wichtiger Grundstein gelegt! (Beifall bei der SPÖ.)

12.36

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Wimmer, Gabriele Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

betreffend Vereinbarkeitsmilliarde für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen

Eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11.) Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (380 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanzgesetz 2021 – BFG 2021) samt Anlagen (449 d.B.) in der 62. Sitzung des Nationalrates am 19. November 2020 – UG 25 Familie und Jugend

Die Corona-Krise hat erneut die große Bedeutung der Kinderbetreuung und Elemen­tarbildung für Gesellschaft und Wirtschaft gezeigt. Vor allem Frauen stehen unter besonders hohem Druck. Die unbezahlte Haus- und Sorgearbeit – vor allem für Kinder­betreuung – nimmt zu, während das Einkommen sinkt. Demzufolge sind erwerbstätige Mütter von der Corona-Krise doppelt betroffen und werden durch die Unvereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sukzessive aus dem Arbeitsmarkt gedrängt. Die Sozial­partnerinnen und die Industriellenvereinigung haben daher ein gemeinsames Forde­rungspapier zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf entwickelt – zentrale Forderung: ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag. Nach wie vor wird auch die Kinderbetreuung in allen Bundesländern anders geregelt. Gerade bei der Elementarpädagogik im Kindergarten braucht es neben dem Rechts­anspruch auf den Kindergartenplatz dringend auch ein bundeseinheitliches Rahmen­gesetz, um einheitliche und hohe Mindeststandards zu gewährleisten. Die Leidtragen­den der mangelnden Kinderbetreuung sind meist Frauen. Sie sind allerdings besser gebildet als jemals zuvor und unverzichtbar für den Arbeitsmarkt. Um Beruf und Familie


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