erarbeitet, um einen gemeinsamen Grundstein für die Kinderbetreuung zu legen. Dieser Schulterschluss ist ein wichtiger Schritt. Alle haben sich darauf geeinigt, dass sie den besten Kindergarten immer und überall und für alle Kinder wollen. Wir unterstützen diesen gemeinsamen Weg, und daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vereinbarkeitsmilliarde für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, die Bundesministerin für Frauen und Integration sowie die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, wird aufgefordert eine ,Vereinbarkeitsmilliarde‘ für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen sowie ein konkretes Finanzierungsmodell in die Wege zu leiten.“
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Sehr geehrte Damen und Herren, unterstützen wir unsere Familien bestmöglich! Stimmen Sie unserem Antrag zu, damit ist ein wichtiger Grundstein gelegt! (Beifall bei der SPÖ.)
12.36
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Wimmer, Gabriele Heinisch-Hosek,
Genossinnen und Genossen
betreffend Vereinbarkeitsmilliarde für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen
Eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11.) Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (380 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanzgesetz 2021 – BFG 2021) samt Anlagen (449 d.B.) in der 62. Sitzung des Nationalrates am 19. November 2020 – UG 25 Familie und Jugend
Die Corona-Krise hat erneut die große Bedeutung der Kinderbetreuung und Elementarbildung für Gesellschaft und Wirtschaft gezeigt. Vor allem Frauen stehen unter besonders hohem Druck. Die unbezahlte Haus- und Sorgearbeit – vor allem für Kinderbetreuung – nimmt zu, während das Einkommen sinkt. Demzufolge sind erwerbstätige Mütter von der Corona-Krise doppelt betroffen und werden durch die Unvereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sukzessive aus dem Arbeitsmarkt gedrängt. Die Sozialpartnerinnen und die Industriellenvereinigung haben daher ein gemeinsames Forderungspapier zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf entwickelt – zentrale Forderung: ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag. Nach wie vor wird auch die Kinderbetreuung in allen Bundesländern anders geregelt. Gerade bei der Elementarpädagogik im Kindergarten braucht es neben dem Rechtsanspruch auf den Kindergartenplatz dringend auch ein bundeseinheitliches Rahmengesetz, um einheitliche und hohe Mindeststandards zu gewährleisten. Die Leidtragenden der mangelnden Kinderbetreuung sind meist Frauen. Sie sind allerdings besser gebildet als jemals zuvor und unverzichtbar für den Arbeitsmarkt. Um Beruf und Familie
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