besser vereinbaren zu können, braucht es daher flächendeckende, leistbare und qualitätsvolle Kinderbetreuungsangebote in ganz Österreich. Nur so können Frauen nach der Karenz schneller an den Arbeitsplatz zurückkommen, was sich auf ihre Erwerbskarrieren, ihr Einkommen und ihre Pension positiv auswirkt.
EU-Staaten investieren im Durchschnitt 1 Prozent ihrer Wirtschaftsleistung in Kindergärten – Österreich hat hier massiven Nachholbedarf. Damit Österreich nicht noch weiter zurückfällt, wird eine rasche Aufstockung der finanziellen Mittel und ein konkretes Finanzierungsmodell gefordert. Auch die Wirtschaft würde massiv profitieren, denn Investitionen in den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen sind ein Beschäftigungs- und Konjunkturmotor. Zudem stärken sie den ländlichen Raum, denn neben der Verfügbarkeit von attraktiven Arbeitsplätzen, insbesondere für gut gebildete Frauen, ist die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein wichtiger Faktor, um Abwanderung entgegenzuwirken.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, die Bundesministerin für Frauen und Integration sowie die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, wird aufgefordert eine „Vereinbarkeitsmilliarde“ für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen sowie ein konkretes Finanzierungsmodell in die Wege zu leiten.“
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Eva Maria Holzleitner zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Ministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf das wieder hier platzieren. (Die Rednerin stellt eine Tafel mit der Aufschrift „Kinder haben Rechte!“ auf das Rednerpult.) Morgen feiern wir den Tag der Kinderrechte, das ist schon erwähnt worden. Aber warum tun wir das? – Am 20. November 1998 wurde die UN-Konvention über die Rechte des Kindes von den Vereinten Nationen verabschiedet und in den meisten Staaten – bis auf die USA – ratifiziert. Trotzdem sind nach wie vor zahlreiche Kinder von Armut betroffen, von Gewalt betroffen oder haben keinen oder nur einen schlechten Zugang zu Bildung, aber auch zu Gesundheits- und medizinischer Versorgung. Auch in Österreich sind Kinder davon betroffen. Wir dürfen da nicht einfach zusehen, sondern müssen noch rigoroser auf nationaler sowie auf internationaler Ebene für Kinderrechte eintreten. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Stögmüller.)
Letztes Jahr haben wir alle gemeinsam den 30. Geburtstag der Kinderrechtskonvention, die in Österreich teilweise auch im Verfassungsrang steht, groß gefeiert, aber wir müssen auch weiterhin auf diese Rechte aufpassen – sie sind ein wichtiger Schatz! Immer wieder geraten sie in den Hintergrund, geraten in Vergessenheit, werden nicht zu 100 Prozent umgesetzt oder auch beachtet. Expertinnen und Experten haben immer wieder auch genau darauf hingewiesen, dass gerade in der Coronapandemie die Rechte
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