dagegen äußert. Machen Sie dort Ihre Hausaufgaben und überzeugen Sie Ihren Verkehrslandesrat (Zwischenruf des Abg. Deimek), dass er mit dabei und vielleicht als First Mover mit an Bord ist! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ganz kurz noch: Wir reden hier in der Debatte über Riesensummen. Was heißt das im Kleinen für unsere Menschen in Österreich, für die Besitzer von Häusern, von Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern? – Wir müssen ganz, ganz viel Geld für die Sanierung ausgeben. 650 Millionen Euro sind dafür veranschlagt, 100 Millionen Euro, wie es Kollege Hammer gesagt hat, für die sozial Schwachen. Mit der Dämmung von Außenwänden, Dächern, Decken, dem Tausch von Fenstern auf energiesparende Elemente tragen wir pro Haushalt 9 000 Euro bei, geschätzte Damen und Herren.
Den Raus-aus-dem-Öl-Bonus – von Bundesministerin Köstinger ins Leben gerufen – haben mittlerweile 14 000 Haushalte in Anspruch genommen. Es sind da sehr, sehr viele Mittel – 142 Millionen Euro im nächsten Jahr und im Budgetpfad dann weitere 200 Millionen Euro pro Jahr – veranschlagt, damit man raus aus diesen Ölheizungen kommt. Es gibt auch zusätzliche Mittel für den Fotovoltaikausbau, das ist ganz wichtig. Ich möchte in diesem Bereich anregen, dass es dort, wo es auf Einfamilienhäusern schon Fotovoltaikanlagen gibt, auch für eine Zweitanlage eine Förderung gibt, weil das meistens die Menschen sind, die eine Affinität haben und das auch weitermachen würden.
Durch die Förderung von Elektromobilität und Stromspeichern kann somit jeder Haushalt von Bundesförderungen in der Höhe von 20 000 Euro, die von Ländern und Gemeinden noch aufgestockt werden, profitieren.
Wer da investiert, hilft doppelt und investiert doppelt, in den Klimaschutz, aber auch in die regionale Wirtschaft, denn da sind regionale Betriebe tätig, die mit ihren Arbeitsplätzen und ihren Mitarbeitern vor Ort die Leistung erbringen und somit die Regionen stärken. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
16.00
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt dazu keine weitere Wortmeldung mehr vor. Daher sind die Beratungen zu diesem Themenbereich abgeschlossen.
UG 16: Öffentliche Abgaben
UG 23: Pensionen – Beamtinnen und Beamte
UG 44: Finanzausgleich
UG 45: Bundesvermögen
UG 46: Finanzmarktstabilität
UG 51: Kassenverwaltung
UG 58: Finanzierungen, Währungstauschverträge
sowie
Text des Bundesfinanzgesetzes und restliche Teile der Anlage I einschließlich Anlagen II bis IV
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den Untergliederungen Finanzverwaltung, Öffentliche Abgaben bis hin zu Finanzierungen, Währungstauschverträge sowie dem Text des Bundesfinanzgesetzes und restlichen Teilen der Anlage I einschließlich Anlagen II bis IV.
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