Rettungs- und Feuerwehrwesen, Schulerhaltung, Spitalsfinanzierung, Abwasserentsorgung und Wasserversorgung und vieles mehr zuständig.
Angesichts der sich weiter verschlechternden Situation durch den zweiten Lockdown, dessen Dauer immer noch nicht abzusehen ist, sowie der Mehrwertsteuersenkungen für manche Bereiche, was sich ebenfalls auf eine zusätzliche Reduktion der Ertragsanteile auswirkt, benötigen die Gemeinden dringend Finanzmittel um die Leistungen für die Bevölkerung aufrecht erhalten zu können. Das KIG 2020 reicht hier leider, wie von uns vorausgesagt, bei weitem nicht aus.
Der Umstand, dass Gemeinden die Förderung vom Bund aus dem Kommunalinvestitionsgesetz erst nutzen können, wenn sie selber 50% der Gesamtmittel selber aufbringen, geht an der durch die aktuelle CoV-Krise ausgelöste, sich wöchentlich verschärfenden finanziellen Situation der Kommunen vorbei. Nur um die Förderung vom Bund nach dem KIG 2020 zu bekommen, können keine Gelder für zusätzliche Investitionen seitens der Gemeinden aufgestellt werden, wenn nicht einmal die laufenden Ausgaben durch die sinkenden Einnahmen ausfinanziert sind. Im Ergebnis können die Gemeinden das Geld nicht abholen und der Bund es nicht ausbezahlen. Aus diesem Grund ist eine Novelle des KIG 2020 nötig, damit die Gemeinden auch ohne 50% Eigenfinanzierung den auf sie entfallenden Zweckzuschuss noch heuer vom Bund ausbezahlt erhalten können.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich, spätestens bis 30.11.2020, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen,
- mit dem der Bund den Gemeinden als Sofortmaßnahme die Gelder aus dem Kommunalinvestitionsgesetz 2020, ohne Auflage von Investitionstätigung, noch im Dezember 2020 auszahlt,
- und weiters ein neues Gemeindefinanzierungspaket für 2021 im Ausmaß von zumindest
2 Milliarden Euro auflegt, um einen Teil der 2020 entstandenen und 2021 noch kommenden CoV-Krise bedingten Finanzlücken ersetzen zu können und den Gemeinden zur Ankurbelung der Regionalwirtschaft Spielräume ermöglicht. Grundvoraussetzung dafür ist eine neue prozentuelle Vorgabe von maximal 25% Eigenfinanzierungsanteil durch die Kommunen.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lausch. – Bitte.
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Zum Abschluss dieser Plenartage muss ich mich auch noch einmal zu Wort melden.
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