Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an das Ende der Verhandlungen über die Vorlagen des Verfassungsausschusses.
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (404 d.B.): Siebenter Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung vermögensrechtlicher Beziehungen vom 23. Juni 1960 (507 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (405 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche, das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die altkatholische Kirche und das Gesetz betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft geändert werden (508 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Steinacker. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Mit den beiden uns heute vorliegenden Regierungsvorlagen valorisieren wir die jährlichen Wiedergutmachungsleistungen an die katholische, die evangelische und die altkatholische Kirche sowie an die israelitische Religionsgesellschaft. Im Ministerrat am 8. Juli wurde das beschlossen, heute gießen wir das in Gesetzesform. Es handelt sich um keine Förderung, sondern um Entschädigungszahlungen für Güter, die vom NS-Regime beschlagnahmt wurden und von der Republik nicht mehr restituiert wurden.
Grundlage der Zahlungen an die katholische Kirche ist der Vermögensvertrag aus 1960 zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl. Nach dem Anschluss von 1938 war der Religionsfonds vom NS-Regime beschlagnahmt worden; aus dem Fonds wurden seinerzeit Priestern – bis 1939 – ein bescheidenes Gehalt gezahlt und die kirchliche Baulast getragen.
Österreich hat sich schon 1955 mit dem Staatsvertrag von Wien zu Wiedergutmachungszahlungen verpflichtet. Diese Wiedergutmachungszahlungen setzen sich laut Vermögensvertrag aus zwei Teilen zusammen: einem variablen, der jährlich valorisiert wird, und einem Fixbetrag, der erst dann valorisiert wird, wenn die Inflation die 20-Prozent-Marke überschreitet. Das ist passiert, und zwar schon im Jahr 2018, und daher werden wir diese Anpassung auch rückwirkend ab dem Jahr 2018 vornehmen. Der jährliche Fixbetrag wird um 3,4 Millionen Euro erhöht und beträgt nunmehr insgesamt 20,7 Millionen Euro.
Gleichzeitig haben wir auch die Zahlungen an die evangelische Kirche, an die altkatholische Kirche und an die israelitische Religionsgesellschaft entsprechend angepasst. Und damit wir es im Anpassungsvorgang in Zukunft ein bisschen einfacher haben, wird,
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