wenn diese Schwelle von 20 Prozent überschritten ist, die Valorisierung per Verordnung oder durch Notenaustausch vorgenommen.
Meine Damen und Herren! Ich denke, dass das alles sinnvoll, richtig und notwendig ist, und es ist vor allem auch wichtig, dass es vertraglich fixiert ist. Die Vereinbarung ist ein Zeichen der guten Zusammenarbeit Österreichs mit den verschiedenen Kirchen und Religionsgemeinschaften. Ich bin überzeugt davon, dass das der richtige Weg ist, und die Einstimmigkeit im Verfassungsausschuss hat das ja bestätigt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Rössler.)
16.16
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Kuntzl. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat schon ausgeführt, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt um die Indexanpassung für Kirchen und Religionsgemeinschaften geht. Das ist eine gute Gelegenheit, an dieser Stelle die Arbeit, die Leistungen von Kirchen und Religionsgemeinschaften zu würdigen, für die Leistungen, die sie für die Gesellschaft durch karitative Tätigkeit erbringen, und dafür, dass sie vielen Menschen Halt geben. Die SPÖ unterstützt daher diese Indexanpassung und wird der Vorlage ihre Zustimmung geben.
Das gibt aber auch Anlass, in diesem Zusammenhang festzustellen, dass jeder seine Aufgabe hat, einerseits die Kirchen und andererseits der Staat, die Politik. Die Sozialdemokratie, sehr geehrte Damen und Herren, vertritt entschieden den Ansatz der Trennung von Staat und Kirche. Beide sollten ihre Aufgabe eigenständig wahrnehmen, die Interessen dürfen aber nicht vermischt werden. – Damit bin ich bei der Gebetsstunde, die in der Öffentlichkeit für Irritation und Verwunderung gesorgt hat, denn es gilt als unumstößlich, dass in einem säkularen Staat Religion Privatsache ist.
Aus unserer Sicht ist die Trennung von Staat und Religion strikt einzuhalten (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS), umso mehr als wir alle wissen, dass dies ein heikles Verhältnis, ein historisch belastetes Verhältnis ist, und wir sollten aus der Geschichte gelernt haben. Und es ist ein schwerwiegender Unterschied, Herr Präsident, ob sich Abgeordnete privat zu einem gemeinsamen Gebet treffen, oder ob Sie, Herr Präsident, offiziell in das Parlament zu einer Gebetsstunde einladen und diese Gebetsstunde offiziell über die Parlamentshomepage gestreamt wird. Das, Herr Präsident, ist eine klare Verletzung des Prinzips der Trennung von Staat und Religion. (Beifall bei der SPÖ.) Und es ist eine politische Instrumentalisierung von Religion für mediale Inszenierung, und das ist nicht zuletzt eine Respektlosigkeit gegenüber den religiösen Gefühlen von Menschen.
Wir sollten aus der Geschichte gelernt haben, und von Ihnen, Herr Präsident, als dem höchsten Repräsentanten des Parlaments, als einem der höchsten Repräsentanten unserer Republik, erwarten wir, dass Sie hier mit der entsprechenden staatspolitischen Verantwortung agieren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
16.19
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminister Raab. – Bitte.
Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! In aller Kürze zum Tagesordnungspunkt: Wir wollen mit der vorliegenden Regierungsvorlage zum Vermögensvertrag die entsprechenden Begleitgesetze
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