ändern und somit die Fixbestandteile der zustehenden Leistungen an die katholische Kirche, an die evangelische Kirche und die altkatholische Kirche sowie die israelitische Religionsgesellschaft an die Inflation anpassen.
Das sind Bestimmungen, die sich aus dem Staatsvertrag ergeben, Verpflichtungen, die sich aus Artikel 26 des Staatsvertrages von 1955 ergeben und die im Zusammenhang mit den NS-Vermögensentziehungen stehen. Es handelt sich also um Zahlungen und Entschädigungsleistungen aufgrund von Enteignungen seitens des NS-Regimes.
Die Anpassungen sind jetzt schon lange angestanden. Seit 2018 haben wir den Fixbetrag von 20 Prozent, die Steigerung, erreicht, um diese Anpassungen auch vorzunehmen. Ich habe daher Gespräche mit den Religionsgesellschaften geführt und ich danke auch Ihnen für die Diskussion im Verfassungsausschuss, für die breite Zustimmung; ich hoffe auch auf eine breite Zustimmung des Nationalrates heute.
Ich möchte die Gelegenheit auch nutzen, um allen Kirchen und Religionsgemeinschaften für die gute Zusammenarbeit zu danken, auch während der Coronakrise. Ich habe gesehen, dass die Kirchen und Glaubensgemeinschaften, alle 16 an der Zahl, einen wertvollen Beitrag leisten, um Menschen in der Krise Hoffnung zu geben. Das halte ich für sehr wichtig, um Menschen in der Krise besonders zu unterstützen. Das ist ein absolut wertvoller Beitrag zu unserem gesellschaftlichen Zusammenleben, den wir sehr schätzen sollten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
16.21
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Blimlinger. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch vor den Bildschirmen! Wir unterzeichnen oder genehmigen heute den Siebenten Zusatzvertrag mit dem Heiligen Stuhl zur Regelung vermögensrechtlicher Fragen, die aus den Vermögensentziehungen während des Nationalsozialismus resultierten.
Es war die Beschlagnahme des Religionsfonds durch die Nationalsozialisten, und die Position der katholischen Kirche gegenüber dem Nationalsozialismus war – wenn man es sozusagen ein bisschen euphemistisch sagt – ambivalent, es gab einen großen Teil, der den Nationalsozialismus unterstützt hat, aber es gab auch einen Teil, der im Widerstand war; insbesondere in den Klöstern gab es den Widerstand. Nichtsdestotrotz wurde der katholischen Kirche auf dem Gebiet der Republik Österreich der Religionsfonds entzogen, und nach 1945 gab es eine sehr langwierige Geschichte der Restitution.
Da muss auch ein Wort an die SPÖ gerichtet werden: Es war allen voran Bruno Kreisky, der sich bemüht hat, eine Lösung zu finden, auch im Sinne der Aussöhnung zwischen Kirche, katholischer Kirche und Staat, deren Verhältnis damals ja nicht so besonders gut war. Es geht natürlich nicht, Frau Abgeordnete Kuntzl, um die Trennung von Religion und Staat, sondern es geht um die Trennung von Kirche und Staat, da bin ich ganz bei Ihnen. Das sollte wirklich sehr genau getrennt werden, aber wie Sie wissen, gibt es in Österreich zahlreiche Verträge, die diese Trennung zwischen Kirche und Staat nicht ermöglichen, wie eben zum Beispiel das Konkordat – was nicht notwendigerweise dazu führen muss, dass man im Parlament Gebetsstunden macht. Da bin ich völlig bei Ihnen.
Ich finde es sehr gut, dass diese Verträge mit dem Heiligen Stuhl und in der Folge auch mit den anderen seit 1960 anerkannten Religionsgesellschaften und Kirchen, nämlich den Protestanten, den Altkatholiken und der israelitischen Religionsgesellschaft, immer
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite