Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 217

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Zu den Unterstützungsleistungen: Wir haben hier im Laufe des Jahres schon ganz viel beschlossen, von Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds und Kurzarbeit über Fixkostenzuschuss und Kreditgarantien bis hin zu Umsatzersatz und Familien­härte­fonds – also eine Fülle von Unterstützungsleistungen. Was wir heute beschließen wer­den, ist das COVID-19-Transparenzgesetz, und in diesem Zusammenhang sind mir drei Punkte wichtig.

Erstens: Das Gesetz legt inhaltlich genau fest, worüber der Nationalrat, worüber wir Abgeordnete informiert werden.

Zweitens: Der fachlich zuständige Minister, die fachlich zuständige Ministerin informiert den zuständigen Ausschuss über diese Punkte, das heißt, da kann ein Gespräch, ein Dialog stattfinden. Beim Härtefallfonds beispielsweise wird es Ministerin Köstinger sein, die dem Landwirtschaftsausschuss berichten wird, und die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort wird im Wirtschaftsausschuss darüber berichten.

Das ergibt Sinn, aber gleichzeitig brauchen wir drittens auch noch den Überblick, und das wird im Finanzausschuss beziehungsweise im Budgetausschuss stattfinden: Der Finanzminister wird dort über den Gesamtstand der Unterstützungszahlungen berichten, und wir werden das gut im Auge haben.

In diesem Zusammenhang auch ein Danke an den Budgetdienst: Viele Vorschläge des Budgetdienstes konnten bei diesem COVID-19-Transparenzgesetz umgesetzt werden. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

18.23


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Reinhold Einwallner ist der nächste Red­ner. – Bitte.


18.23.26

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich nehme in meinem Redebeitrag Bezug auf den Tagesordnungs­punkt 22, es geht da um das „steuerliche Wohlverhalten“. Steuerliches Wohlverhalten, da wird sich wahrscheinlich der eine oder andere Arbeitnehmer, die eine oder andere Arbeitnehmerin fragen: Hm, was ist denn das? – Ganz zu Recht werden die das hinter­fragen, denn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben keinen Gestaltungsspiel­raum, wenn es darum geht, Steuern zu zahlen. Sie bekommen ihr steuerliches Wohl­verhalten jeden Monat am Lohnzettel dokumentiert, meine Damen und Herren. (Ruf bei der ÖVP: Und Unternehmer zahlen keine Steuern, oder wie?)

Jetzt könnte man natürlich sagen, na ja, es gibt schon einen guten Hintergrund, dass man Covid-Förderungen an die ehrliche Steuerleistung koppelt, das ergibt Sinn. Wie aber macht das diese Regierung? Was versteht diese Regierung unter steuerlichem Wohlverhalten? – Jetzt kann man von der ÖVP nicht viel erwarten, wenn es um steuer­liches Wohlverhalten geht, das ist hinreichend dokumentiert. (Abg. Kirchbaumer: Hallo, hallo, hallo! – He-Rufe bei der ÖVP.) Erst letzte Woche wurde ein ehemaliger ÖVP-Finanzminister zu acht Jahren Haft verurteilt – ich glaube, mehr Dokumentation braucht man gar nicht, wenn es um steuerliches Wohlverhalten in diesem Land geht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hörl: Jetzt reicht es aber!) Dass es aber die Grünen da so billig geben, ist wirklich verwunderlich. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Meine Damen und Herren! Steuerliches Wohlverhalten heißt für diese Regierung, dass es einen Freibetrag von 100 000 Euro gibt – um 100 000 Euro kann man die Bemes­sungs­grundlage vorsätzlich verkürzen und bekommt immer noch eine Förderung! Das ist im Sinne der ÖVP und der Grünen offenbar steuerliches Wohlverhalten – erklären Sie das einmal einem Arbeitnehmer, einer Arbeitnehmerin oder einem EPUler, der diese Spielräume eben nicht hat!

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite