Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 101

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Ich möchte aber schon noch einmal darauf hinweisen: Wir versuchen seit Jahren, auch gemeinsam mit den NEOS, diese Luxuspensionen generell wegzubekommen, weil man, abgesehen von einer Erhöhung um ein paar Hundert Euro pro Jahr, heute auch nicht mehr erklären kann, warum Pensionisten 15 000, 17 000, 18 000 Euro im Monat Pen­sion bekommen. Ich bin gespannt, ob wir jenseits von NEOS und FPÖ noch eine Mehr­heit finden, um dem endgültig ein Ende zu bereiten und eine Deckelung auf ASVG-Niveau einzuziehen, damit dieses leidige Thema der Luxuspensionen endgültig Ge­schichte ist. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

11.46


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Philip Kucher. – Bitte.


11.46.52

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vizekanzler! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass es eine Frage des Respekts und auch der Anerkennung für den Einsatz ist, dass wir unseren Ärztinnen und Ärzten zumindest 80 Prozent der Vorjahreshonorare garantieren. Es ist leider passiert, dass wir noch viele Gesundheitsberufe vergessen ha­ben und – Kollege Pöttinger hat es angesprochen – viele, viele Menschen im Gesund­heitsbereich, von der Hebamme bis zum Physiotherapeuten, von der Zahnärztin bis zum Ergotherapeuten einstweilen auch nicht unterstützt haben.

Ich glaube, es wäre wichtig, da miteinander noch eine Lösung zu finden. Ich darf daher folgenden Antrag einbringen – jetzt kommt die Leseübung, wie der Herr Präsident immer sagt –:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „nicht-ärztliche Gesundheitsberufe“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, umgehend in Gespräche mit den sonstigen, nicht-ärztlichen Gesundheitsbe­rufen mit Verträgen zur Krankenversicherung nach den Sozialversicherungsgesetzen einzutreten und bis längstens Ende Februar 2021 dem Nationalrat eine gesetzliche Re­gelung vorzulegen, welche diesen nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen vergleichbar zur Regelung des § 746 Abs. 6 und 7 für das Jahr 2020 80 Prozent des Honorarvolumens des Jahres 2019 garantiert.“

*****

Das Gesundheitssystem ist dann stark, wenn alle Gesundheitsberufe gut zusammenar­beiten. Deswegen ist es wichtig, dass wir auch alle nichtärztlichen Gesundheitsberufe unterstützen, und ich darf wirklich alle Parteien bitten, dass wir gemeinsam diesem An­trag zustimmen und miteinander eine Lösung finden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

11.48

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kucher,

Genossinnen und Genossen

betreffend nicht-ärztliche Gesundheitsberufe

 


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