Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 102

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1105/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversi­cherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallver­sicherungsgesetz sowie das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert wer­den (519 d.B.)

§ 746 Abs. 6 und 7 in der heute beschlossenen Fassung sieht in Wesentlichen vor, dass Ärztinnen und Ärzte mit Vertrag, im 1., 2. und 4. Quartal des Jahres 2020 zumindest 80 Prozent jenes Honorarvolumens bekommen, welches sie in den vergleichbaren Quartalen des Jahres 2019 erhalten haben. Hinsichtlich der anderen Gesundheitsberu­fe, wie insbesondere Zahnärzte, MTD-Berufe, Psychologen, Hebammen und andere, welche einen Vertrag im Sinn des Sozialversicherungsrechts (ASVG, B-SVG, G-GSVG oder B-KUVG) haben, ist keine vergleichbare Regelung vorgesehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, umgehend in Gespräche mit den sonstigen, nicht-ärztlichen Gesundheitsbe­rufen mit Verträgen zur Krankenversicherung nach den Sozialversicherungsgesetzen einzutreten und bis längstens Ende Februar 2021 dem Nationalrat eine gesetzliche Re­gelung vorzulegen, welche diesen nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen vergleichbar zur Regelung des § 746 Abs. 6 und 7 für das Jahr 2020 80 Prozent des Honorarvolumens des Jahres 2019 garantiert.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Dieser Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Zu Wort ist nun in dieser Debatte niemand mehr gemeldet. Damit ist sie auch ge­schlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 12 bis 23 und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.

11.49.0919. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1090/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Covid-19-Zwangstestungen und Zwangsimpfungen (522 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1098/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Scha­densabgeltung nach dem Epidemiegesetz zur Bewältigung der COVID-19-Krise (523 d.B.)


 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite