Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 125

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abwesend. Laut Rechtsauffassung der zuständigen vollziehenden Stelle fallen diese Ab­wesenheiten aber unter keinen der Ausnahmetatbestände, weshalb die pauschalierten Nebengebühren daher ruhend gestellt wurden.

Mit dem gegenständlichen Abänderungsantrag soll daher diese Ungerechtigkeit besei­tigt werden und auch für diese Sachverhalte ein Ausnahmetatbestand geschaffen werden

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim

Genossinnen und Genossen

betreffend Erhöhung der Attraktivität der Polizeiausbildung

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 24 über den Bericht des Verfassungsaus­schusses über die Regierungsvorlage (461 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetenge­setz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesver­tragslehrpersonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes­lehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleich­behandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundespensionsamtüber­tragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsge­setz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenz­gesetz, das Poststrukturgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Mi­litärberufsförderungsgesetz 2004, das UmsetzungsG-RL 2014/54/EU, das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, die 41. Gehaltsge­setz-Novelle, das Rechtspraktikantengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz 2013 und das Prüfungstaxengesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2020)

Mit Schreiben des BKA vom 10. November 2017 wurden die Richtlinien für den Ab­schluss von Sonderverträgen für VB des BMI in exekutivdienstlicher und in fremden- und grenzpolizeilicher Ausbildung geändert. Im Ergebnis erhalten nunmehr beide Gruppen unterschiedliche Entlohnungen zum Nachteil jener in fremden- und grenzpolizeilicher Ausbildung, obwohl diese nach Abschluss der Grundausbildung im Außendienst ver­wendet werden. Diese Ungerechtigkeit soll entfallen, um die Ausbildung zum Polizis­ten/zur Polizistin gleichmäßig attraktiv zu halten.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, der Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten den nötigen Stellenwert zu geben, die Attraktivität des Berufsbilds der Polizei zu erhöhen und wieder, wie vor 2006, eine nachvollziehbare allgemein verständliche Entlohnung zu schaffen.“

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