Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 126

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ebenso der Entschließungsantrag, und daher stehen beide mit in Verhandlung.

Herr Abgeordneter Christian Lausch, Sie sind als Nächster zu Wort gemeldet. Bitte.


12.54.13

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Geschätz­te Damen und Herren! Auch wir von den Freiheitlichen werden natürlich dieser Dienst­rechts-Novelle 2020 die Zustimmung geben; darin ist auch die Umsetzung des Ge­haltsabschlusses enthalten.

Was mir bei den NEOS noch abgegangen ist: die bezahlte Mittagspause und Sonstiges. Was da gekommen ist, verstehe ich nicht ganz. Ich halte es auch in Zeiten wie diesen für nicht zielführend, dass man Arbeiter, Angestellte, Beamte, Bundesbedienstete ge­geneinander ausspielt. Ich glaube, das ist nicht zeitgemäß, das passt auch nicht. Au­ßerdem muss man auch wissen, dass diese Dienstrechts-Novelle 2020 – entweder man hat sie nicht genau gelesen oder man hat sie nicht genau verstanden – natürlich nicht der große Wurf ist. Da geht es jetzt auch nicht um Millionen, um Milliarden, da geht es eigentlich um Kleinigkeiten. Der große Wurf ist diese Dienstrechts-Novelle wieder einmal nicht – das kritisieren wir an dieser Dienstrechts-Novelle –, ein solcher wäre aber schon lange einmal angebracht.

Wenn die NEOS hier aber sagen, das ist alles so übermäßig, die Arbeiter und Ange­stellten sind in Kurzarbeit und die haben das alles nicht, darf man nicht vergessen, dass man die letzten Jahre und Jahrzehnte sowieso immer mehr versucht, den öffentlichen Dienst an das ASVG-System anzupassen. Das verschmilzt ohnehin immer mehr, und ich glaube, ich habe noch nie gehört, dass sich Beamte darüber beschweren, dass sie, wenn sie in Pension gehen, keine Abfertigung bekommen. (Zwischenruf der Abg. Dop­pelbauer.) Ich glaube, jeder hat seine Vorteile und auch seine Nachteile. Ich meine, die Verschmelzung ist schon fortgeschritten, und ich glaube, dass das gut so ist. (Neuerli­cher Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.)

Um auf die Dienstrechts-Novelle einzugehen: Ich glaube, dass das wieder einmal nicht der große Wurf ist. Ja, gut, der Papamonat wird von vier Wochen auf 31 Tage verlängert, was natürlich eine Verbesserung ist, das ist jetzt aber auch nichts dramatisch Teures. Eine extreme Besserstellung sehe ich da nicht. Das gilt genauso dafür, dass schwan­geren öffentlich Bediensteten die Nebengebühren und Überstunden angerechnet und ausbezahlt werden. Das ist jetzt gleichfalls nicht so, dass ich sagen muss, das ist eine extreme Verbesserung. Ihr werdet, glaube ich, auch nichts dagegen haben, dass es bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen über das zwölfte Lebensjahr hinaus eine zweite Woche Pflegefreistellung gibt. Ich denke, auch das ist gut, darum werden wir zustimmen, aber es ist jetzt auch nicht unbedingt das, was Millionen kostet, wie das immer auf dra­matischste Weise von den NEOS dargestellt wird – das verstehe ich eigentlich nicht.

Was mir noch fehlt, Herr Vizekanzler und Beamtenminister, ist besonders das Exeku­tivdienstrecht. Sie wissen, der öffentliche Dienst ist sehr vielschichtig – Lehrer, Verwal­tungsbeamte, Exekutivbeamte –, und seit Jahren und Jahrzehnten kämpft die Exekutive für ein eigenes Dienstrecht. Ein solches liegt von der Vorgängerregierung, von Türkis-Blau, eigentlich fast fertig in der Schublade, und es stellt sich die Frage, warum man das nicht weiter verfolgt und umsetzt. Das wäre für die Exekutive, für die Polizistinnen und Polizisten, für die Justizwachebeamten, für das Bundesheer eine wichtige Sache, weil eben der Exekutivdienst ein anderer öffentlicher Dienst als der Verwaltungsdienst ist. Auch der Verwaltungsdienst ist wichtig, aber die Dienste unterscheiden sich, darum müsste man sie auch im Dienstrecht unterscheiden.

Was auch schon längst überfällig wäre, wovon ich immer wieder spreche und womit ich, wie ich glaube, jetzt beim Vizekanzler und Beamtenminister schon ein bisschen Gehör


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