Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 130

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Es haben sich schon alle bei den öffentlich Bediensteten bedankt. Ich habe das voriges Jahr, glaube ich, auch schon gesagt: Es liegt auch an den Dienstvorgesetzten, dafür zu sorgen, dass diese gute Arbeit belohnt wird. Sie kennen das System der Prämien und Belohnungen bei Vertragsbediensteten und Beamten und Beamtinnen. Es wäre schön, wenn die Kolleginnen und Kollegen die eine oder andere Belohnung oder Prämie auf ihrem Gehaltskonto finden würden, weil sie gerade in Zeiten der Coronakrise großartige Arbeit geleistet haben.

Im Übrigen bin ich dafür, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbe­nannt wird. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.01

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Eva Blimlinger, Mag. Friedrich Ofenauer,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses (506 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsge­setz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschafts­dienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Land- und Forst­arbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisege­bührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsge­setz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Ausschrei­bungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Bediensteten­schutzgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Poststrukturgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das UmsetzungsG-RL 2014/54/EU, das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, die 41. Gehaltsgesetz-Novelle, das Rechtspraktikantenge­setz, das Bundeshaushaltsgesetz 2013 und das Prüfungstaxengesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2020) (461 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 Z 56 lautet § 284 Abs. 108 Z 9:

„9.         § 15b Abs. 3, § 75d Abs. 1, Abs. 2 in der Fassung des Art. 1 Z 7 und Abs. 3, § 76 Abs. 4 Z 2, § 78e Abs. 6 Z 1, § 222 Abs. 1 und 3, Anlage 1 Z 1.3.3, Z 1.3.6 lit. e sowie Z 23.3 Abs. 2 lit. a mit 1. Jänner 2021,“

2. In Art. 1 wird nach der Z 58 folgende Z 58a eingefügt:

„58a. Anlage 1 Z 1.3.3 lautet:

„1.3.3. die Bereichs- und der Präsidialleiter der Volksanwaltschaft,““

3. In Art. 2 werden nach der Z 12 folgende Z 12a bis 12u eingefügt:

„12a. Die Tabelle in § 28 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 


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