Das BDG 1979 soll daher wie folgt geändert werden:
§ 109 Absatz 2 lautet:
„(2) Von einer Disziplinaranzeige an die Dienstbehörde ist abzusehen, wenn nach Ansicht des Dienstvorgesetzten eine Belehrung oder Ermahnung ausreicht. Diese ist dem Beamten nachweislich mitzuteilen. Hat ein Beamter zu seiner Belehrung oder Ermahnung eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, so ist diese der Belehrung oder der Ermahnung direkt anzuheften. Eine Ermahnung oder Belehrung muss nach Ablauf von drei Jahren ab Mitteilung an den Beamten nachweislich entfernt oder gelöscht werden und darf zu keinen dienstlichen Nachteilen führen, wenn der Beamte in diesem Zeitraum keine weitere Dienstpflichtverletzung begangen hat. Die Löschung oder die Entfernung ist dem betroffenen Beamten unverzüglich und nachweislich mitzuteilen. Inhaltsverzeichnis und Nummerierung des Personalaktes sind demensprechend anzupassen.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine einheitliche Regelung für Belehrungen und Ermahnung gem. §109 Abs. 2 BDG einführt und sicherstellt, dass Diskriminierungen durch die Führung des Personalaktes ausgeschlossen werden.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Frau Abgeordnete Eva Blimlinger, Sie sind als nächste Rednerin zu Wort gemeldet. Bitte.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Bevor ich ins Detail gehe: Frau Präsidentin, warum man jemanden wegen des Begriffs Chuzpe rügt, verstehe ich nicht. Chuzpe ist ein ganz normaler ins Wienerische übergegangener Begriff aus dem Jiddischen. Das habe ich jetzt nicht verstanden, muss ich ehrlich sagen. Wir haben gestern den Begriff Chuzpe auch in der Debatte gehabt, da wurde er nicht beanstandet – das nur kurz vorab zur Sprache. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Wir werden heute eine, wie ich doch meine, umfassende Dienstrechts-Novelle beschließen. Es geht um sehr viele allgemeine Änderungen, die zum Großteil schon erwähnt worden sind. Ich verstehe auch nicht ganz, warum man sich über die NEOS so aufregt. Die haben eine andere Position zum Staat als die meisten hier, und da ist jede Kleinigkeit wie eine Mittagspause Anlass genug, sich darüber aufzuregen. Wir werden uns, was das Verständnis von Staat, Beamten und Beamtinnen betrifft, glaube ich, niemals einigen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Ich bringe aber zu der Dienstrechts-Novelle einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, Mag. Friedrich Ofenauer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses in 506 der Beilagen: Dienstrechts-Novelle 2020, 461 der Beilagen, ein.
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