Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 244

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Wer das tut, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Weiters Abstimmung über die dem Ausschussbericht 544 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Gender Report für den Bereich Kunst und Kultur“.

Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig angenommen. (124/E)

15.46.5537. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1065/A der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunter­richtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorberei­tungslehrgänge, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bundessportakademiengesetz und IQS-Gesetz geän­dert werden (570 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nun kommen wir zu Tagesordnungspunkt 37.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brückl. – Bitte.


15.47.26

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Wir haben heute schon aus dem Gesund­heitsausschuss gehört, dass es einen Antrag ohne Inhalt gegeben hat. Jetzt behandeln wir einen Antrag aus dem Unterrichtsausschuss, der so vollgepackt ist, dass er in mir Kindheitserinnerungen an den Gemüsegarten meiner Oma erweckt hat: Kraut und Rü­ben nebeneinander, Kraut und Rüben durcheinander.

Hohes Haus! In diesem Antrag geht es unter anderem um die Überführung von Schulver­suchen in das Regelschulwesen. Da wird also etwas festgeschrieben, das faktisch von keiner Bedeutung mehr ist, weil es an unseren Schulen schon tatsächlich vollzogen wird. Man schreibt etwas fest, das also schon durchgeführt wird, nämlich salopp gesagt den Einsatz von Computern an unseren Schulen durch unsere Schüler. Dieser Präzisierung oder Niederschreibung könnten wir durchaus auch zustimmen.

Der zweite Punkt bringt Änderungen in der Abwicklung der Auszahlung von Zuschüssen an Studierende für Studienaufenthalte im Ausland. Auch das ist etwas, was man durch­aus befürworten könnte, da ist nur die Frage zu stellen: Ist den Hochschulen, ist den Schulen bekannt, welcher Aufwand da tatsächlich auf sie zukommt?

Im dritten Punkt – und da wird es für uns schwieriger – geht es um die Matura. Die dies­jährigen Erfahrungen, die man im Zuge der Matura in Coronazeiten gemacht hat, sollen jetzt Einzug in das Regelschulwesen halten. Wir können uns alle noch daran erinnern, dass bei dieser Matura nicht alles ganz einwandfrei abgelaufen ist, dass zum Beispiel Schüler leere Zettel abgegeben haben. Ich möchte in diesem Zusammenhang, eben weil es dabei um eine Änderung, eine Reform der Matura geht, eine Presseaussendung der AHS-Direktoren vorlesen, die im Titel – ich darf zitieren – „Notamputation der Matura“ geschrieben haben. Sie befürchten ein „Aufgabenstreichkonzert“ mit einer „Matura ohne mündliche Elemente“. – Diese Befürchtung, dass das wieder so kommen wird, hegen wir auch.

Eine Matura ohne mündliche Elemente ist für uns undenkbar, und es muss auch alles darangesetzt werden, dass es nicht dazu kommt: dass eben diese mündlichen Teilprü­fungen nicht entfallen. – Herr Bundesminister, Sie haben das im Ausschuss zugesagt. Ich bitte Sie, auch danach zu trachten, dass es dabei bleibt.

 


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