Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 282

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ist eben nicht erledigt, und deswegen ist die Verbindlichkeit auch ein ganz gewichtiger Punkt in dieser UG-Novelle, und es heißt sicher Verbindlichkeit auf beiden Seiten: Ver­bindlichkeit der Studierenden, Verbindlichkeit der Institution Universität.

Sie haben zu Recht gesagt, es sind ein paar Dinge enthalten, die sehr günstig sind. Ich würde das noch viel mehr hervorstreichen. Ich finde es ausgesprochen günstig, dass beispielsweise Studierende, die knapp vor dem Fertigwerden sind, privilegiert behandelt werden, dass es Learningagreements gibt, sodass sich auch die Lehrenden dazu ver­pflichten müssen, für ihre Studierenden da zu sein.

Es gibt viele Punkte, die letztlich darauf hinauslaufen, dass die Kennzeichnung, es liege hier eine total destruktive UG-Novelle vor – das haben nicht Sie (in Richtung Abg. Küns­berg Sarre) gesagt, sondern Frau Kollegin Kucharowits –, sicherlich nicht stimmt.

Vielleicht zeichne ich, Frau Kuntzl, ein zu rosiges Bild vom UG und von den Universitä­ten, aber Sie, Frau Kuntzl, zeichnen manchmal ein sehr graues Bild. (Beifall bei der ÖVP.)

18.03


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Eva Blimlinger. – Bitte.


18.03.19

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Sie brauchen, glaube ich, nicht im Protokoll nachzuschauen, ich entschuldige mich bei Frau Kollegin Kucharowits für meine Wortwahl, aber es bringt mich schon ein bisschen auf die Palme, muss ich ehrlich sagen, nachdem ich Ihnen zum dritten Mal erklärt habe, wie das mit dem NPO-Fonds bei den Studierendenwohnheimen funktioniert, und Sie gebeten habe, mir aufzuzeigen, wo die Schwierigkeit liegt, Sie mir aber seit vier Wochen nichts schicken und immer wieder gebetsmühlenartig behaupten, dass die gemeinnützigen Studierendenwohnheime beim NPO-Fonds benachteiligt sind. Da bin ich halt ein bissl ausgerastet. Entschuldigung dafür! Schicken Sie mir die Infos, dann kann ich mir das anschauen! Es stimmt aber einfach nicht, weil natürlich ein Fixkos­tenzuschuss gegeben ist, und zwar ganz unabhängig davon, wie viele Studierende im Studierendenwohnheim sind. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Es erfolgte während Ihrer Regierungsbeteiligung, dass die Sanierungsbeiträge für die Studierendenwohnheime abgeschafft worden sind, und – wie auch schon mehrfach betont – die Neuerrichtung und auch eine Sanierung sind Länderangelegenheit und nicht Angelegenheit des Bundes. Also das würde ich gerne einmal zur Kenntnis genommen wissen wollen.

Ich finde es schön, dass wir hier schon beginnen, das UG zu diskutieren. Wir freuen uns über viele Stellungnahmen.

Vielleicht noch zwei kleine Punkte: Die Reduktion auf zwei Basistermine, Prüfungster­mine, am Anfang und am Ende des Semesters ist vor allem dem geschuldet, dass für die meisten Studienrichtungen drei Termine nicht erforderlich sind. Sie haben meistens Studienrichtungen vor Augen, die sogenannte Massenstudien sind, wobei es angesichts der kapazitätsorientierten Studienplatzfinanzierung schon viel weniger Massenstudien gibt als noch vor drei, vier Jahren. Schauen Sie es sich einmal an! Das heißt, jede Uni­versität kann für jede Studienrichtung entscheiden, wie viele Prüfungstermine sie im Se­mester anbietet. Es können auch zehn sein, wenn man sich dafür entscheidet.

Man kann nicht auf der einen Seite von Autonomie sprechen und auf der anderen Seite ununterbrochen fordern, dass das Gesetz alles regelt. Da muss man sich irgendwann einmal entscheiden. Wir haben uns dafür entschieden, dass das in der Autonomie der Universität liegt.

 


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