Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 281

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Claudia Plakolm. – Bitte.


17.58.41

Abgeordnete Claudia Plakolm (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesmi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sieben von zehn Studenten arbeiten neben ih­rem Studium, darunter viele, um sich das Studium überhaupt zu finanzieren, und andere, um nebenbei Berufspraxis zu sammeln – das haben wir schon gehört. Da uns etwas daran liegt, arbeitende Menschen zu entlasten, haben wir im September die Zuverdienst­grenze für die Familienbeihilfe erhöht. Bisher hat ein Studierender maximal 10 000 Euro jährlich dazuverdienen können, ohne die Familienbeihilfe zurückzahlen zu müssen. Wir haben diese Grenze auf 15 000 Euro erhöht, und das kommt unzähligen Studenten zu­gute. (Beifall bei der ÖVP.)

Danke für die vielen positiven Nachrichten und Rückmeldungen, die es nach diesem Beschluss gegeben hat, einige haben dann nachgefragt, ob das denn auch für die Stu­dienbeihilfe, beispielsweise für das Selbsterhalterstipendium, gilt. Das beschließen wir heute hier im Parlament und erhöhen damit auch die Zuverdienstgrenze für den Bezug von Studienbeihilfe.

Davon profitieren jährlich 3 000 Studierende, die Studienbeihilfe beziehen und die Zu­verdienstgrenze von 10 000 Euro jährlich bisher überschritten haben. Diese Entlastung gilt auch nicht erst ab nächstem Jahr, sondern ab sofort rückwirkend per 1.1.2020.

Ich freue mich sehr über diesen Meilenstein in der Jugendpolitik. Wir erhöhen die Zuver­dienstgrenze auf 15 000 Euro und entlasten damit unzählige berufstätige Studierende, weil sie somit die Familienbeihilfe und die Studienbeihilfe nicht verlieren. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.00


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Faßmann zu Wort gemel­det. – Bitte, Herr Minister.


18.00.25

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich glaube, das Studienförderungsgesetz ist relativ schnell erklärt und findet wahrscheinlich auch große Zustimmung. Es geht um die Anhebung der Zuverdienstgrenze analog zur Familienbeihilfe und es geht auch um eine Änderung der Abrechnung: eine Ex-post-Abrechnung und nicht eine Ex-ante-Vorausschau, wie viel man zuverdienen wird. Ich glaube, das wird den Studierenden, aber auch der Universi­tätsbürokratie insgesamt zugutekommen.

Frau Kucharowits, Sie haben gesagt, es sei eine total destruktive UG-Novelle. (Zwi­schenruf der Abg. Kucharowits.) Die UG-Novelle enthält 40 markante Änderungen. Man kann der Meinung sein, dass diese oder jene Änderung vielleicht nicht so günstig ist, aber sich einfach hinzustellen und zu sagen: eine total destruktive UG-Novelle!, ist – und wir haben einmal einen Wortwechsel um einen bestimmten Begriff gehabt – nicht sehr differenziert, wie Sie das kennzeichnen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Das Zweite, was ich auch sagen muss: Schafft man die ECTS-Punkte nicht, dann fliegt man von der Universität! – Auch im Ausschuss habe ich Ihnen schon gesagt, dass das nicht der Fall ist. Es geht um dieses eine Fach, das man vielleicht als Drittfach studiert und für das man nicht genügend Lehrveranstaltungen absolviert, aber das heißt nicht, dass man als Person von der Universität fliegt.

Frau Künsberg Sarre, Sie haben davon gesprochen, dass Verbindlichkeit seit vielen Jah­ren diskutiert wird. Das heißt ja nicht, dass das alles erledigt ist. Ganz im Gegenteil, es


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite