Was mich an dieser Gesetzesänderung so stört, ist, dass Sie so leichtfertig eine Zwangsmaßnahme verlängern wollen, die einen massiven Einschnitt in das Leben der Betroffenen bedeutet, und Sie das absolut unzureichend begründen – ich habe Kollegen Brandweiner akustisch gar nicht verstanden, weil er so leise geredet hat – und alles so still und heimlich durchboxen wollen. Das halte ich für wirklich unverschämt. Wenn Sie so etwas schon vorhaben, dann kündigen Sie es wenigstens rechtzeitig an!
Deswegen bringen wir heute auch folgenden Entschließungsantrag ein, weil wir annehmen, dass Sie die Verlängerung durchpeitschen werden:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Klare Rahmenbedingungen für Verlängerung des außerordentlichen Zivildienstes bis Ende August 2021“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, klare Rahmenbedingungen zu schaffen und rechtzeitig zu kommunizieren, wann Zivildiener mit einer Verlängerung ihres Dienstes in welchem zeitlichen Ausmaß rechnen müssen.“
*****
Wenn Sie das schon machen, dann kommunizieren Sie es wenigstens klar und respektvoll gegenüber den jungen Menschen! (Beifall bei den NEOS.)
20.27
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Klare Rahmenbedingungen für Verlängerung des außerordentlichen Zivildienstes bis Ende August 2021
eingebracht im Zuge der Debatte in der 69. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1103/A der Abgeordneten Lukas Brandweiner, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (518 d.B.) – TOP 64
Am 26. November 2020 wurde im Ausschuss für Arbeit und Soziales ein Antrag der Regierungsparteien zur Verlängerung des außerordentlichen Zivildienstes mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen. Der Antrag sieht vor, die Möglichkeit des außerordentlichen Zivildienstes bis zum 31. August 2021 zu verlängern, da dies aus jetziger Sicht zur Bewältigung der sich zuspitzenden Pandemie notwendig sei.
Der außerordentliche Zivildienst wurde während der Corona-Krise erstmals während des ersten Lockdowns einberufen, um die Eindämmung des Virus zu gewährleisten. Gleichzeitig wurden damals auch "freiwillige" außerordentliche Zivildiener einberufen, die sich freiwillig zum Dienst gemeldet hatten. Die ungleiche Bezahlung der automatisch verlängerten außerordentlichen Zivildiener und der freiwillig gemeldeten außer-ordentlichen Zivildiener beschäftigt gerade den Verfassungsgerichtshof und wartet noch immer auf Klärung. Seit einigen Tagen sinken die Infektionszahlen, sodass die Regierung für 6. Dezember bereits einige Lockerungen des 2. Lockdowns angekündigt hat. Museen, Bibliotheken, Büchereien, Skilifte und Skipisten sollen noch im Dezember geöffnet werden.
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