Außerdem steht der Einsatz eines Impfstoffes gegen das COVID-19-Virus unmittelbar bevor, ein Einsatz zu Beginn 2021 in Österreich ist realistisch. Die Regierung kommuniziert, dass bis zum Sommer voraussichtlich ein "Normalzustand" erreicht werden kann, wenn die bis dahin gesetzten Maßnahmen die erwünschte Wirkung erzielen. Die Möglichkeit, einen außerordentlichen Zivildienst einzuberufen, zum jetzigen Zeitpunkt um weitere 8 Monate bis zum 31. August 2021 zu verlängern, scheint daher überschießend, insbesondere, da der außerordentliche Zivildienst im Notfall jederzeit einberufen werden kann.
Wir sind es den jungen Männern schuldig, die an vorderster Front ihre Gesundheit im Einsatz für unsere Gesellschaft riskieren sollen, klare Rahmenbedingungen zu schaffen und klar zu kommunizieren, wann derzeitige Zivildiener mit einer Verlängerung ihres Dienstes in welchem Ausmaß rechnen müssen. Aktuelle Daten des österreichischen Demokratiemonitors 2020 zeigen, dass junge Menschen psychisch und finanziell besonders hart von der Krise getroffen werden. Die Verlängerung des außerordentlichen Zivildienstes darf daher nicht leichtfertig über die Zukunft der betroffenen jungen Männer verhängt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, klare Rahmenbedingungen zu schaffen und rechtzeitig zu kommunizieren, wann Zivildiener mit einer Verlängerung ihres Dienstes in welchem zeitlichen Ausmaß rechnen müssen."
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Dieser Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Herr Kollege David Stögmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Zivildiener haben in diesem Jahr Außerordentliches geleistet. Zivildiener leisten während der Coronakrise ein echt hartes Stück Arbeit, und ich möchte mich gleich einmal vorweg zu Beginn bei allen Zivildienern – sowohl den ordentlichen als auch den außerordentlichen – wirklich für ihren Einsatz bedanken. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Mit der heutigen Änderung im Zivildienstgesetz verlängern wir verschiedene Sonderregelungen zum Zivildienst noch einmal bis Ende August. Das ist wichtig, das ist die sogenannte Sunsetclause. Das ist notwendig, weil wir aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Covid-Pandemie noch nicht wissen, was kommen wird, und es eben erforderlich sein kann, dass Zivildiener wieder zum außerordentlichen Zivildienst einrücken müssen.
Lassen Sie mich gleich einmal eines klarstellen, nämlich dass wir mit dieser Maßnahme nicht sofort wieder einen außerordentlichen Zivildienst ausrufen werden – nein, das werden wir nicht. Die grundsätzliche Möglichkeit, außerordentliche Zivildiener einzuberufen, bestand in diesem Gesetz schon vorher, das ist nämlich schon immer drinnen. Die Sache, die wir jetzt regeln, ist nichts anderes, als dass wir sozusagen bestimmte Rahmenbedingungen ändern. Als Abgeordnete sind wir uns sehr wohl der Verantwortung bewusst, die damit einhergeht und die wir der Ministerin in die Hand legen. Deshalb möchte
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