Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 330

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Außerdem steht der Einsatz eines Impfstoffes gegen das COVID-19-Virus unmittelbar bevor, ein Einsatz zu Beginn 2021 in Österreich ist realistisch. Die Regierung kommuni­ziert, dass bis zum Sommer voraussichtlich ein "Normalzustand" erreicht werden kann, wenn die bis dahin gesetzten Maßnahmen die erwünschte Wirkung erzielen. Die Mög­lichkeit, einen außerordentlichen Zivildienst einzuberufen, zum jetzigen Zeitpunkt um weitere 8 Monate bis zum 31. August 2021 zu verlängern, scheint daher überschießend, insbesondere, da der außerordentliche Zivildienst im Notfall jederzeit einberufen werden kann.

Wir sind es den jungen Männern schuldig, die an vorderster Front ihre Gesundheit im Einsatz für unsere Gesellschaft riskieren sollen, klare Rahmenbedingungen zu schaffen und klar zu kommunizieren, wann derzeitige Zivildiener mit einer Verlängerung ihres Dienstes in welchem Ausmaß rechnen müssen. Aktuelle Daten des österreichischen De­mokratiemonitors 2020 zeigen, dass junge Menschen psychisch und finanziell beson­ders hart von der Krise getroffen werden. Die Verlängerung des außerordentlichen Zi­vildienstes darf daher nicht leichtfertig über die Zukunft der betroffenen jungen Männer verhängt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, klare Rahmenbedingungen zu schaffen und rechtzei­tig zu kommunizieren, wann Zivildiener mit einer Verlängerung ihres Dienstes in wel­chem zeitlichen Ausmaß rechnen müssen."

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Dieser Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Kollege David Stögmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.28.04

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministe­rin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Zivildiener haben in diesem Jahr Außerordentli­ches geleistet. Zivildiener leisten während der Coronakrise ein echt hartes Stück Arbeit, und ich möchte mich gleich einmal vorweg zu Beginn bei allen Zivildienern – sowohl den ordentlichen als auch den außerordentlichen – wirklich für ihren Einsatz bedanken. (Bei­fall bei Grünen und SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Mit der heutigen Änderung im Zivildienstgesetz verlängern wir verschiedene Sonderre­gelungen zum Zivildienst noch einmal bis Ende August. Das ist wichtig, das ist die so­genannte Sunsetclause. Das ist notwendig, weil wir aufgrund der aktuellen Entwicklun­gen der Covid-Pandemie noch nicht wissen, was kommen wird, und es eben erforderlich sein kann, dass Zivildiener wieder zum außerordentlichen Zivildienst einrücken müssen.

Lassen Sie mich gleich einmal eines klarstellen, nämlich dass wir mit dieser Maßnahme nicht sofort wieder einen außerordentlichen Zivildienst ausrufen werden – nein, das wer­den wir nicht. Die grundsätzliche Möglichkeit, außerordentliche Zivildiener einzuberufen, bestand in diesem Gesetz schon vorher, das ist nämlich schon immer drinnen. Die Sa­che, die wir jetzt regeln, ist nichts anderes, als dass wir sozusagen bestimmte Rahmen­bedingungen ändern. Als Abgeordnete sind wir uns sehr wohl der Verantwortung be­wusst, die damit einhergeht und die wir der Ministerin in die Hand legen. Deshalb möchte


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