betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesregierung und den Staatssekretären
eingebracht in der 75. Sitzung des Nationalrates am 21. Dezember 2020 im Zuge der Debatte zur dringlichen Anfrage des Abgeordneten KO Herbert Kickl und weiterer Abgeordneter an den Bundeskanzler betreffend Freiheit und Selbstbestimmung statt Massentest und Hausarrest.
Mit dem dritten Lockdown von 26. Dezember bis inklusive 17. Jänner kündigt der Bundeskanzler weitere, bis vor kurzem unvorstellbare Maßnahmen an: Unbescholtene und gesunde Bürger, die nicht bei den Massentestungen von 15. bis 17. Jänner mitmachen können oder wollen, müssen sich eine weitere Woche in Hausarrest begeben. Sie dürfen nicht zum Einkaufen, in Restaurants, Hotels, zu körpernahen Dienstleistern wie Friseuren und möglicherweise nicht einmal in die Schulen. Es kommt zu massiven Einschränkungen der persönlichen Freiheit und einem stigmatisierenden Ausschluss vom gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben. Dieser Ausschluss soll vorerst bis 24. Jänner 2021 dauern. Eine Verlängerung nicht ausgeschlossen, sondern wahrscheinlich.
Der Test, mit dem man sich „freitesten“ kann, ist jedoch im besten Fall eine Momentaufnahme, verbunden mit dem Risiko eines falsch-positiven oder falsch-negativen Ergebnisses. Schon beim Warten auf die Testung besteht eine erhöhte Ansteckungsmöglichkeit. Der Massentest ist darum ein völlig untaugliches und somit unverhältnismäßiges Mittel für die Verhängung einer solchen Freiheitsbeschränkung und greift dem vor, wovor die freiheitliche Petition www.impfzwang.at warnt.
Neue Normalität am Rande des demokratischen Modells
Die schwarz-grüne Bundesregierung, federführend dabei ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz und der grüne Gesundheitsminister Rudolf Anschober, haben drei Phasen für den Zeitraum ab dem Stefanitag 2020 (26. Dezember 2020) definiert:
• In Phase 1 sollen zwangsweise alle sozialen Kontakte gegen Null heruntergefahren werden.
• In Phase 2 sollen Massentests inklusive massiver Sanktionen und sozialer Stigmatisierung bei Nichtteilnahme ausgerollt werden.
• In Phase 3 kommt die Massenimpfung, die Teile der Regierungsparteien und viele Regierungsexperten ebenfalls bei Nichtteilnahme mit massiven Sanktionen belegen wollen.
Auf Basis der Ankündigungen könnte das bedeuten:
Ab 26. Dezember 2020 bis 24. Jänner 2021 gelten den ganzen Tag über Ausgangsbeschränkungen. Handel und körpernahe Dienstleistungen werden geschlossen und öffnen erst wieder ab 18. Jänner 2021. Alle österreichischen Schulen sind bis inklusive 17. Jänner 2021 im sogenannten „Distance Learning“, effektiv bleiben die Schulen also geschlossen.
Outdoor-Sport – auch die Inbetriebnahme von Skiliften ab 24. Dezember 2020 – bleibt hingegen weiterhin möglich. Über den Umfang entscheiden die einzelnen Bundesländer oder Bezirke nach Gutdünken. Vorgegeben ist das Tragen von FFP2-Masken.
Von 15. bis 17. Jänner 2021 werden trotz des Scheiterns im Dezember – die Teilnehmerzahlen blieben weit hinter den Erwartungen zurück und die Positivquote der Tests lag österreichweit nur bei etwa 0,2 Prozent – neuerlich Covid-19-Massentests durchgeführt. Ausschließlich Bürger, die daran brav und untertänig teilnehmen, können einen Teil ihrer Bewegungsfreiheit wiedererlangen. Zumindest Treffen mit einem anderen
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