13.11

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Man sieht, man muss Dinge oft wiederholen, damit sie verstanden werden – aber ich bin ja Optimist. (Ruf bei der ÖVP: Aber wenn sie falsch sind, ist es ein Blödsinn!) Deshalb werde ich heute einen Satz sagen und ihn jeden Tag wiederholen, und ich hoffe, er wird irgendwann einmal auf fruchtbaren Boden fallen: Beenden Sie den Lockdown sofort, öffnen Sie die Geschäfte, die Gastronomie und die Schulen! – Bitte diesen Satz merken! (Beifall bei der FPÖ.)

Worüber diskutieren wir heute? – Über zwei Dinge, und ich sage es noch einmal ganz klar: Beim ersten Teil geht es darum, dass von uns eine Kostenübernahme und eine Vorbereitung von Tests und Impfungen beschlossen wird. Weil es immer falsch darge­stellt wird, vor allem von einer sehr aggressiven ÖVP, möchte ich es noch einmal er­wähnen: Die Freiheitlichen unterstützen diesen Punkt. Es geht um die Kostenübernahme und die Vorbereitung der Impfungen, damit das funktioniert, damit all jene, die das ma­chen wollen, einen vernünftigen Prozess vorfinden und die Gemeinden nicht auf ihren Kosten sitzenbleiben; nur, um diese Fakenews von der ÖVP einmal zu entkräften. Das unterstützen wir und das ist auch im Ausschuss einstimmig so beschlossen worden. Da stimmen wir auch heute mit, um das einmal klarzustellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Beim zweiten Teil – das ist eigentlich der höchst interessante Teil heute – geht es um jene Geschichte, die für sehr viel Aufruhr gesorgt hat, nämlich um das sogenannte Frei­testen oder – wie es nun heißt – das Zutrittstesten. Ich möchte noch einmal darauf hin­weisen: Gott sei Dank hat sich eine breite Gruppe der Bevölkerung – das sind ganz nor­male Bürger dieses Landes – gegen den ersten Versuch der ÖVP und der Grünen ge­wehrt, die Verfassung in Österreich komplett zu zertrümmern – was ihr nämlich vorge­habt habt.

So, jetzt sitzen wir heute hier und haben den zweiten Versuch. Eine extrem knieweiche Sozialdemokratie ist wieder einmal – zum x-ten Mal – umgefallen und unterstützt die Regierungslinie. Wie das die Sozialdemokratie ihren Arbeitnehmern, den Bürgern, Wäh­lern und Funktionären erklärt, ist ihr Problem, ich kann nur jedem Sozialdemokraten Asyl bei uns anbieten. Wir werden auch weiterhin auf die Bürgerrechte schauen und wir wer­den auch weiterhin die Bürger dementsprechend vertreten. (Beifall bei der FPÖ. – Zwi­schenruf bei der SPÖ.)

Der kleine Unterschied ist der: Vorher wären alle Österreicher ins Gefängnis gesteckt worden, jetzt bekommen alle Österreicher eine Fußfessel. – Das ist der kleine feine Un­terschied. Wenn Sie das so haben wollen, müssen Sie heute positiv abstimmen. Wir werden natürlich nicht mitstimmen.

Interessant ist auch: Sie beschließen heute ein Gesetz, das eigentlich noch keine Wir­kung hat, denn Sie können den Zutritt nur bei Geschäften erlauben, die offen sind, und wie wir alle wissen, ist leider Gottes alles geschlossen. Sie erteilen dem Minister aber­mals einen kompletten Freibrief für seine Verordnungen, obwohl wir alle doch schon wissen sollten, dass sie nicht funktionieren werden, verfassungswidrig sein werden, und, und, und – aber bitte, auch das müssen die Abgeordneten, die das unterstützen, auf ihre persönliche Kappe nehmen.

Es bleiben sehr, sehr viele Fragen offen. Es steht auch nirgends im Gesetz oder in den Erläuterungen drinnen, was zum Beispiel ganz genau im Schulbereich passiert, was man macht, wenn ein Kind positiv ist – wer holt es ab, wie geht es danach weiter? Es ist auch überhaupt keine Altersgrenze für diese Testerei drinnen, muss man also auch Kleinst­kinder testen? Und, und, und – es sind viele, viele Fragen offen. Wenn ich länger als vier Tage irgendwo in einem Hotel bin, muss ich mich zweimal testen lassen? – Es gibt also eine Fülle von offenen Fragen. Es sprengt meinen Zeitrahmen, darauf einzugehen, ich kann nur noch einmal sagen: Die ganze Intention des Gesetzes ist eigentlich ein Wahn­sinn, und Sie werden die Problematik damit auch nicht lösen.

Was Sie schon hineinschreiben, das ist auch interessant: Negativ getestet heißt für Sie ungefährlich, aber im gleichen Atemzug müssen jene, die dann quasi in Ihren Augen ungefährlich sind, auch weiterhin alle Maßnahmen einhalten. Das heißt, man kauft sich ein Ticket für ein Konzert, muss sich vorher testen lassen und ist dann bei negativem Ergebnis in Ihren Augen sicher, trotzdem muss man dann aber 1,5 Meter Abstand lassen und eine Maske tragen. Die Logik in sich erklären Sie mir einmal, das werden Sie viel­leicht irgendwann schaffen! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ver­bot von Covid-19-Zwangstestungen und Zwangsimpfungen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:

- ein gesetzliches Verbot von Zwangstestungen in Österreich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und ähnlichen Infektionen;

- ein gesetzliches Verbot von Zwangsimpfungen in Österreich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und ähnlichen Infektionen;

- eine Novellierung der §§ 17 Abs 3 und 4 Epidemiegesetz, die Impfpflichten für be­stimmte Berufsgruppen,“ – liebe SPÖ, zuhören! – „Bevölkerungsgruppen oder Einzel­personen gesetzlich verbietet;

- Eine Novellierung des Impfschadengesetz, die alle Schäden durch freiwillige und ange­ordnete Impfungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und ähnlichen Infek­tionen umfasst.“

*****

Abschließend noch ein Satz – das sage ich noch einmal ganz deutlich –: Es besteht eine große Gefahr, dass Arbeitnehmer in Österreich mit dem, was Sie heute beschließen, auch ihre Arbeit verlieren werden, wenn Arbeitgeber ihnen die Testung oder die Impfung vorschreiben, und davor möchte ich alle warnen. Die Gewerkschaft schweigt, die Arbei­terkammer schweigt, die SPÖ schweigt sowieso seit Jahren. Wir werden nicht schwei­gen, wir werden auf der Seite der Arbeitnehmer stehen und diese auch schützen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.17

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verbot von Covid-19-Zwangstestungen und Zwangsimpfungen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 3) Bericht des Ge­sundheitsausschusses über den Antrag 1197/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das Covid-19-Maßnahmengesetz geändert werden (629 d.B.) in der 77. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 14. Jänner 2021.

Im Budgetbegleitgesetz 2021 wurde auch das Impfschadengesetz novelliert:

Artikel 21 (Budgetbegleitgesetz 2021)

Änderung des Impfschadengesetzes

Das Impfschadengesetz, BGBl. Nr. 371/1973, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/2019, wird wie folgt geändert:

Nach § 8l wird folgender § 8m eingefügt:

„§ 8m. Abweichend von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist die Anpassung von Versorgungsleistungen und Beträgen für das Jahr 2021 mit dem Faktor 1,035 vorzu­nehmen.“

Gleichzeitig wird auch ein Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes an Co­vid 19 Impfungen und Schnelltests Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermö­gen erteilt werden, im Budgetbegleitgesetz 2021 neu geregelt.

Artikel 31 (Budgetbegleitgesetz 2021)

Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes an Covid 19 Impfungen und Schnelltests Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden

§ 1. (1) Um eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Covid 19 Impfstoffen sicherzustellen, wird der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Rah­men des „Joint EU Approach to COVID 19 vaccines procurement“ der Europäischen Union Covid 19 Impfstoffe für den Bund zu erwerben. Die Bereitstellung von Covid 19 Impfstoffen gilt dabei als Erfüllung einer Aufgabe des Bundes im Sinn des § 69 Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013), BGBl. I Nr. 139/2009, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 60/2018. Diese Ermächtigung bezieht sich auch auf die Nebenkosten der Beschaffung, wie etwa die Aufwendungen für Transport und Lage­rung, sowie den Erwerb von Medizinprodukten, die für die Durchführung der Impfungen unmittelbar erforderlich sind.

(2) Die Ermächtigung nach Abs. 1 ist mit dem Betrag von 200 Millionen Euro begrenzt.

§ 2. (1) Um eine ausreichende Anzahl von Antigen Schnelltests für Testungen zur Ein­dämmung der Covid 19 Pandemie zur Verfügung stellen zu können, wird der Bundesmi­nister für Finanzen ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Antigen-COVID 19-Schnelltests für den Bund zu erwerben. Die Bereitstellung von Antigen COVID 19 Schnelltests gilt dabei als Erfüllung einer Aufgabe des Bundes im Sinn des § 69 Abs. 2 BHG 2013.

(2) Die Ermächtigung nach Abs. 1 ist mit dem Betrag von 30 Millionen Euro begrenzt.

§ 3. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bun­desminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die nach § 1 Abs. 1 beschafften Impfstoffe und Medizinprodukte und über die nach § 2 Abs. 1 be­schafften Antigen COVID 19 Schnelltests im Wege einer Verteilung an Gebietskörper­schaften oder an andere Rechtsträger, die COVID-19-Impfungen oder COVID 19 Schnelltests durchführen oder organisieren, zu verfügen. Die Verfügung kann ganz oder teilweise auch durch unentgeltliche Übereignung erfolgen und von Bedingungen und Zu­sagen abhängig gemacht werden, die in einem sachlichen Zusammenhang mit der Ver­hütung oder Bekämpfung der COVID 19 Pandemie stehen. Soweit der Bedarf an Impf­stoffen im Inland gedeckt ist, können der nicht benötigte Impfstoff und die damit in Zu­sammenhang stehenden Medizinprodukte an andere Staaten oder internationale Orga­nisationen verkauft oder im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unentgeltlich übereignet werden.

§ 4. Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

„Covid-19- Schnelltest- und Impfoffensive“ wird vorbereitet

Mit Riesenschritten, doch von der Bevölkerung weitgehend unbemerkt, bereitet Schwarz-Grün im Budget 2021 damit eine „Covid-19- Schnelltest- und Impfoffensive“ vor.

Dort heißt es nämlich unter anderem: „Um eine ausreichende Versorgung der Bevöl­kerung mit Covid 19 Impfstoffen sicherzustellen, wird der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Rahmen des „Joint EU Approach to COVID 19 vaccines procurement“ der Europäischen Union Covid 19 Impfstoffe für den Bund zu erwerben. Diese Ermächtigung bezieht sich auch auf die Nebenkosten der Beschaffung, wie etwa die Aufwendungen für Transport und Lagerung, sowie den Erwerb von Medizinproduk­ten, die für die Durchführung der Impfungen unmittelbar erforderlich sind.“ Als finanzieller Rahmen ist jetzt einmal eine Ermächtigung für einen Gesamtbetrag von nicht weniger als 200 Millionen Euro vorgesehen.

Für diese gesetzliche Maßnahme haben sich die Koalitionsparteien eine umfangreiche Begründung einfallen lassen. So werde der Beschaffung von ausreichend COVID-19-Impfstoffen eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung der Pandemie zukommen. Im Rah­men des „Joint EU Approach to COVID-19 vaccines procurement“ konnte die Europäi­sche Kommission bereits erste Verträge unterzeichnen. Mit weiteren Herstellern sollen in den nächsten Wochen Verträge unterzeichnet werden. Entsprechend der Angaben der einzelnen Firmen würden bereits zu Jahresende oder spätestens Anfang 2021 erste Lieferungen an Impfstoffen möglich werden, vorausgesetzt, es ergeht davor eine Markt­zulassung seitens der Europäischen Arzneimittel-Agentur, heißt es in den Gesetzeser­läuterungen.

Diese Ermächtigung umfasst auch Medizinprodukte wie z.B. die erforderlichen Einweg­spritzen und Aufwendungen für Transport und Lagerung. Nach derzeitigem Stand soll das Impfstoffportfolio für Österreich laut Gesundheitsministerium aus verschiedenen Impfstoffen bestehen. Der vorläufig festgesetzte Betrag von 200 Millionen Euro enthält sowohl den Ankaufspreis, als auch die Vorauszahlungen für die Impfstoffe im Rahmen einer Aufstockung der dafür zur Verfügung stehenden Mittel aus dem europäischen Emergency Support Instrument (ESI) Die geschätzten Kosten setzen sich aktuell wie folgt zusammen: 190 Millionen Euro für Impfstoffe, fünf Millionen Euro für Material wie Spritzen, Nadeln usw. sowie weitere fünf Millionen Euro für Transport, Versicherung und Lagerung der Impfstoffe.

Damit nicht genug werden auch im Bereich der Schnelltests zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt. So werden der Gesundheits- und Finanzminister ermächtigt, Antigen Schnelltests für Testungen zur Eindämmung der Covid 19 Pandemie zu erwerben. Hier ist ein Gesamtbetrag von 30 Millionen Euro als vorläufiger Finanzierungrahmen durch diese gesetzliche Grundlage angesetzt.

Besonderheit dabei ist, dass diese Impfstoffe und Medizinprodukte und Antigen COVID 19 Schnelltests im Wege einer Verteilung an Gebietskörperschaften oder an andere Rechtsträger, die COVID-19-Impfungen oder COVID 19 Schnelltests durchfüh­ren oder organisieren, verteilt werden können. Und diese Verteilung kann „ganz oder teilweise auch durch unentgeltliche Übereignung erfolgen und von Bedingungen und Zu­sagen abhängig gemacht werden, die in einem sachlichen Zusammenhang mit der Ver­hütung oder Bekämpfung der COVID 19 Pandemie stehen“.

In diesem Zusammenhang ist vor allem auf den § 17 Abs 4 Epidemiegesetz zu ver­weisen, der folgendermaßen lautet: „Sofern dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist, kann die Bezirksverwaltungsbehörde im Einzelfall für be­stimmte gefährdete Personen die Durchführung von Schutzimpfungen oder die Gabe von Prophylaktika anordnen.“ Und das bedeutet defacto eine Impfpflicht!

Soweit der Bedarf an Impfstoffen im Inland gedeckt ist, können der nicht benötigte Impf­stoff und die damit in Zusammenhang stehenden Medizinprodukte an andere Staaten oder internationale Organisationen verkauft oder im Rahmen der Entwicklungszusam­menarbeit unentgeltlich übereignet werden.

Im Impfschadengesetz 1973 ist die Grundlage für Schadenersatz durch den Bund ge­genüber Geschädigten durch eine sogenannte „Schutzimpfung“ festgehalten:

§ 1. Der Bund hat für Schäden, die durch eine Schutzimpfung auf Grund

1. des bis zum 31. Dezember 1980 geltenden Bundesgesetzes über Schutzimpfungen gegen Pocken (Blattern), BGBl. Nr. 156/1948, oder

2. einer behördlichen Anordnung gemäß § 17 Abs. 3 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186, oder

3. des § 3 des Bundesgesetzes über Ausnahmen von der Impfpflicht gegen Pocken in den Kalenderjahren 1977 und 1978, BGBl. Nr. 167/1977 bzw. des § 3 des Bundesge­setzes über Ausnahmen von der Impfpflicht gegen Pocken in den Kalenderjahren 1979 und 1980, BGBl. Nr. 563/1978, oder

4. des § 5 des Bundesgesetzes über die sanitätspolizeiliche Grenzkontrolle, BGBl. Nr. 15/1975,

verursacht worden sind, nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes Entschädigung zu leis­ten.

§ 1a. Der Bund hat ferner für Schäden, die durch eine Schutzimpfung auf Grund der Bestimmungen des Impfgesetzes vom 8. April 1874, deutsches RGBl., S. 31, in der Fas­sung der Kundmachung GBlÖ. 1939, Nr. 936, ab 27. April 1945 im Bundesgebiet ver­ursacht worden sind, nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes Entschädigung zu leisten.

§ 1b. (1) Der Bund hat ferner für Schäden nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes Ent­schädigung zu leisten, die durch eine Impfung verursacht worden sind, die nach einer gemäß Abs. 2 erlassenen Verordnung zur Abwehr einer Gefahr für den allgemeinen Ge­sundheitszustand der Bevölkerung im Interesse der Volksgesundheit empfohlen ist.

(2) Der Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz hat durch Ver­ordnung jene Impfungen zu bezeichnen, die nach dem jeweiligen Stand der medizini­schen Wissenschaft zur Abwehr einer Gefahr für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung im Interesse der Volksgesundheit empfohlen sind.

(3) Nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes ist Entschädigung jedenfalls für Schäden zu leisten, die durch im jeweils ausgestellten Mutter-Kind-Paß genannte Impfungen verur­sacht worden sind.

Bundeskanzler Kurz kündigt für die Zeit nach dem 7. Dezember 2020 als Bedingung für eine neuerlichen Öffnung Testungen nach dem Vorbild der Slowakei an, d.h. Massentes­tungen für alle Bevölkerungsschichten vom zehnten bis zum fünfundsechzigsten Le­bensjahr.

In der Slowakei werden die Testungen mit Sanktionen verknüpft, d.h. wer sich nicht tes­ten lassen möchte, wird in Zwangsquarantäne geschickt. Dies trauen sich Bundeskanz­ler Sebastian Kurz und seine schwarz-grüne Regierung zwar derzeit noch nicht offiziell verkünden, aber wenn man sich die Aktionen rund um die Corona-App im Frühjahr 2020 in Erinnerung ruft, dann könnte hier durchaus der Versuch einer Verpflichtung heraus­kommen.

Wenn aber verpflichtende Testungen kommen, dann sind auch verpflichtende Impfun­gen mittelfristig nicht mehr auszuschließen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:

•           ein gesetzliches Verbot von Zwangstestungen in Österreich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und ähnlichen Infektionen;

•           ein gesetzliches Verbot von Zwangsimpfungen in Österreich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und ähnlichen Infektionen;

•           eine Novellierung der §§ 17 Abs 3 und 4 Epidemiegesetz, die Impfpflichten für bestimmte Berufsgruppen, Bevölkerungsgruppen oder Einzelpersonen gesetz­lich verbietet;

•           Eine Novellierung des Impfschadengesetz, die alle Schäden durch freiwillige und angeordnete Impfungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und ähn­lichen Infektionen umfasst.“

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler. – Bitte schön, Frau Abgeord­nete.