italienischen Außenminister, das Außenamt verweigert jegliche Auskunft zu den Inhalten des Gesprächs).
20. Nachdem bekannt wird, dass der amtierende Finanzminister Blümel auch als Beschuldigter im Verfahren der WKStA geführt wird, wird eine Hausdurchsuchung bei ihm durchgeführt, sein privates Laptop wurde allerdings zu dieser Zeit bei einem Spaziergang aufgefunden und von seinem Kabinettschef, einem Intimus von Justiz-Sektionschef Pilnacek zurückgebracht. Die Ermittler finden Ladegeräte mehrerer weiterer Geräte, die der Finanzminister offenbar aktuell verwendet. Die dazu passenden Geräte jedoch nicht. Dazu sagen wollte der Finanzminister im Untersuchungsausschuss jedoch nichts – er entschlug sich lieber.
21. Erst der Misstrauensantrag vom 16.2.2021 gegen den Finanzminister und ein Gegengeschäft mit der Grünen Regierungsfraktion diesen Minister zu halten, brachte die längst notwendige Einigung auf Regierungsebene zur Entflechtung des Finanzministers Blümel und der Glücksspielagenden (unabhängige Glücksspielbehörde), der BMF ist aber immer noch für die Aufsicht über die Glücksspielagenden zuständig.
Doch inzwischen sind weitere Chats aufgetaucht.
22. Der Finanzminister ist auch in die Postenschacher-Causa Öbag und die Chats zwischen Sebastian Kurz und Thomas Schmid zur Entstehung der ÖBAG verstrickt, es geht um die Bestellung des alleinigen Vorstands Thomas Schmid und den steuerbaren Aufsichtsrat der ÖBAG. Nicht nur hat der späterer Finanzminister Blümel Herrn Schmid die ÖBAG („Öbib“) gerettet, er hat ihm auch berichtet, dass die „Schmid-AG“ (spätere ÖBAG) fertig sei und ihm auch "Du bist Familie!" attestiert.
23. Dem Verdacht des „steuerbaren“ Aufsichtsrates in der ÖBAG, wie es sich aus den Chats ergeben könnte, ist der Eigentümervertreter der Republik, Finanzminister Blümel, bei einem Portfolio von elf staatliche Beteiligungen mit einem Gesamtwert von rund 26,6 Milliarden Euro noch nicht nachgegangen.
24. Das von Blümel geführte Finanzministerium musste erst im Wege eines höchstgerichtlichen Beschwerdeverfahrens davon überzeugt werden, dass die Unterlagenlieferung an den Untersuchungsausschuss unvollständig waren. Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass das Finanzministerium dem Untersuchungsausschuss für den Untersuchungsgegenstand relevanten Mailverkehr liefern muss – seit einem Monat ist diese Lieferung nicht erfolgt, jetzt müsste der Bundespräsident vom VfGH um Exekution des Erkenntnisses gebeten werden.
Gernot Blümel ist als Finanzminister in der schwersten Krise der 2. Republik politisch nicht handlungsfähig und kann daher seit Wochen von selber offensichtlich auch nicht als Minister zurücktreten.“
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Dem Bundesminister für Finanzen wird gemäß Art. 74 Abs 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
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