Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung, 8. Juli 2021 / Seite 227

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Er warnt davor, dass mit einem Neubau früher gemachte Fehler erneut begangen werden. "Ursprünglich war die Trasse damals westlich des Brennersees geplant. Eine Bohrung im See machte diesen Plan allerdings zunichte, da man tiefgründigen unver­festigten Sand und Schlamm vorfand", erklärt Brandner. Damit war die Fundierung eines Brückenpfeilers nicht möglich und man war gezwungen, die Trasse auf die Ostseite des Sees zu verschieben. "Damit gelangte man in ein noch größeres Schlamassel: Man schnitt den Fuß der großen, tiefgründigen Massenbewegung, die vom Padauner Berg herunterkommt, an. Aufwändige und teure Stabilisierungsmaßnahmen wurden notwen­dig. Auch die südlichen Brückenpfeiler der Luegbrücke gründen in dieser Massen­bewe­gung und sind heute noch in Bewegung", zeigt der Geologe auf.

Beim Neubau der Brücke könne dieser Massenbewegung nicht ausgewichen werden. "Eine alte Fehlplanung wird damit bedauerlicherweise wiederholt", sagt Brandner. Ein Neubau stelle zudem einen massiven Eingriff in die Natur und große Belastungen für die Bevölkerung dar. Umso unverständlicher ist für den Geologen die Entscheidung des Verkehrsministeriums, dass es dafür keine Umweltverträglichkeitsprüfung braucht.

Brandner hält den Bau eines Tunnels für machbar. "Eine Tunnelplanung kann gar nicht konkret untersucht worden sein, da entsprechende detaillierte geologische Unterlagen auf dieser Seite des Silltales nachweislich fehlen."

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, die „Tunnelvariante Lueg“ nochmals zu prüfen, und keine Bauentscheidung gegen den Willen der be­trof­fenen Bevölkerung zu treffen.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Andreas Ottenschläger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.12.01

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich melde mich zu Wort und möchte auf den Entschließungsantrag der SPÖ betreffend die Verzö­gerung von Autobahn- und Schnellstraßenprojekten eingehen, den Sie heute am Nach­mittag hier vorgelegt haben.

Zum Ersten, ein ganz klares Bekenntnis auch von uns: Es gibt – und Sie schreiben das ja selber in Ihrem Antrag – das Bundesstraßengesetz, in dem das Ausbauprogramm der Asfinag gesetzlich normiert ist. Das ist auch der Grund, warum es diesen Antrag im Parlament, hier im Nationalrat, in dieser Form nicht braucht. Dass das im Niederöster­reichischen Landtag oder in anderen Landtagen so beschlossen wird, ist nur recht und billig, aber wir würden uns jetzt quasi selber auffordern. Ein bestehendes Gesetz ist da – also vielleicht wollen Sie das Gesetz ändern, aber die gesetzliche Grundlage ist eindeutig gegeben, und es gibt diesen Auftrag. Als ehemaliger Verkehrsminister weiß


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite