Wir Freiheitliche haben immer schon davor gewarnt, sich ohne klare Datenlage einzig auf die Impfungen zu verlassen. Auch unsere Forderungen nach flächendeckenden Antikörpertests, die mittlerweile auch schon manche Regierungseinflüsterer verlangen, verweigert die Regierung noch immer. Viele der Zwangsmaßnahmen dienen nur dem Ziel des Machtausbaus der herrschenden Politik und der Gewinnmaximierung von Großkonzernen.
Dem muss jetzt mit einem Tag der Freiheit – am besten gleich am 26. Oktober, unserem Nationalfeiertag – begegnet werden. Es gibt keinen besseren Tag als diesen, um die Österreicher von den Zwängen und Vorschriften unter dem Verwand der Corona-Bekämpfung zu befreien.
Deshalb hat die FPÖ auch einen „Plan B“ – B für Befreiung – zu den aktuellen Corona-Maßnahmen vorgelegt, der folgende Inhalte umfasst:
• ein Auslaufen des Covid-19-Maßnahmengesetzes mit 26. Oktober 2021,
• ein Ende aller Maßnahmen auf der Grundlage des Covid-19- Maßnahmengesetzes, des Epidemiegesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen und Erlässe im Zusammenhang mit Corona,
• das Ende des Impfdrucks und -zwangs,
• den Stopp des Hineinmanipulierens in eine dritte Impfung;
• ein kostenloses Angebot für Antikörpertests für die gesamte Bevölkerung;
• ein normales Leben mit Hygiene- und Abstandsregeln in smarter Form;
• das Testen nur bei Symptomen (bei Geimpften und Ungeimpften);
• das grundsätzliche Testen für den Zutritt zu hochsensiblen Bereichen;
• das Vorantreiben der medikamentösen Behandlung und den raschen Einsatz von Medikamenten im Falle eines positiven Tests;
• das Vorantreiben der Entwicklung alternativer Impfstoffe;
• die Beendigung der Angstkommunikation und
• das Herstellen einer soliden Zahlenbasis.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst: ein Auslaufen des Covid-19-Maßnahmengesetzes mit 26. Oktober 2021 sowie ein Ende aller Maßnahmen auf der Grundlage des Covid-19-Maßnahmengesetzes, des Epidemiegesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen und Erlässe im Zusammenhang mit Corona.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
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