Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll125. Sitzung, 13. Oktober 2021 / Seite 135

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zur Verfügung gestellt zu bekommen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Mau­rer und Jakob Schwarz.)

Eines ist auch ganz deutlich zum Ausdruck gekommen, und zwar, dass es sich dort, wo es Mängel gibt, meistens um Kennzeichnungsmängel handelt. Aus diesem Grund, ge­schätzter Herr Bundesminister – wir haben uns schon ausgetauscht –, müssen wir ge­meinsam das Thema Herkunftskennzeichnung aufbauend auf den Grundsätzen des Re­gierungsprogramms weiter voranbringen. Jeder Konsument hat das Recht auf Transpa­renz. Jede Konsumentin, jeder Konsument muss bei den Lebensmitteln, die er kauft, wissen, wo sie herkommen, wie sie produziert wurden beziehungsweise wie sie zusam­mengestellt sind. Aus diesem Grund werden wir da auch nicht müde werden, dieses große Projekt gemeinsam und auch überparteilich weiterzutreiben.

Ich möchte zum Abschluss ein Beispiel ansprechen, das wir in unserem Bundesland Tirol umgesetzt haben, und zwar gemeinsam mit der Wirtschaftskammer, der Landwirt­schaftskammer, dem Land Tirol und auch der Tirol Werbung: die sogenannte freiwillige Herkunftskennzeichnung, „Ich sag, wos herkommt“. Da erklären sich Gastronomen frei­willig bereit, zu kennzeichnen, wo Lebensmittel produziert wurden, wo sie herkommen, schaffen so einen Informations- und Transparenzmehrwert für die Gäste und ziehen gleichzeitig aber auch einen eigenen Vorteil daraus. Wir werden dieses Projekt in Tirol weiter vorantreiben, weiter umsetzen, letztendlich brauchen wir aber, um österreichweit weiterzukommen, die entsprechenden gesetzlichen Beschlüsse. Da, Herr Bundesminis­ter, setze ich sehr auf Sie, damit wir gemeinsam die verpflichtende Herkunftskennzeich­nung für die Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier, wie im Regierungsprogramm festge­schrieben, ehebaldigst umsetzen.

Ein großes Ziel sollten wir haben: Mit Beginn des neuen Jahres sollte das aus meiner Sicht umgesetzt sein. Die entsprechende Transparenz haben sich der Konsument, die Konsumentin und auch unsere Bäuerinnen und Bauern verdient. Wir wissen: Wir ver­langen von unseren BäuerInnen wirklich sehr viel, nämlich dass sie unter strengsten Voraussetzungen Lebensmittel produzieren. Da müssen wir ihnen aber auch die Chance geben, dass man die Kaufentscheidung nicht nur vom Preis alleine abhängig macht, sondern wirklich von der Qualität. Das geht nur, wenn man weiß, wo Lebensmittel her­kommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

In diesem Sinne ist das heute ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, wir müssen aber noch weitere setzen. Ich bin aber überzeugt, dass wir das auch gemeinsam schaf­fen können. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Fischer.)

16.09


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stammler. – Bitte sehr.


16.09.55

Abgeordneter Clemens Stammler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den ersten Blick erscheint das Thema Verbot von Titandioxid ja nicht hochspannend – und es kann ja wirklich nichts: Es schmeckt nach nichts, es macht nicht haltbar, es macht nichts weicher, nichts flaumiger, es macht ma­ximal etwas schöner. Das ist die einzige Eigenschaft beziehungsweise eine von zwei Eigenschaften: Es macht weißer, es macht glänzender und es ist toxisch.

Auch wenn das nur ein Zusatzstoff ist, würden wir es niemals selbst in unserer Küche verwenden. Als Bauer, muss ich schon sagen, bestürzt es mich manchmal, was, nach­dem wir die Lebensmittel aus unseren Händen geben haben, in der Verarbeitung alles noch dazukommt.

Es ist aber vielleicht trotzdem ein bisschen ein Phänomen unserer Zeit, selbst toxische Mittel anzuwenden, um etwas besser verkaufen zu können. Toxische Blender sollten,


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